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21.02.2020 - Erlaubnis zur Öffnung für Geschäfte außerhalb möglich Blütensonntag ist verkaufsoffen

Der nächste verkaufsoffene Sonntag in Lahr findet am Blütensonntag, 29. März 2020, statt.

Auch Geschäfte außerhalb der Innenstadt können an diesem Tag öffnen. Die städtische Satzung über verkaufsoffene Sonntage ermöglicht es Gewerbetreibenden außerhalb der Innenstadt im Einzelfall eine Erlaubnis zur Sonntagsöffnung zu erhalten, wenn sie durch einen besonderen Beitrag als Bestandteil der Veranstaltung angesehen werden können.

Weitere Informationen zu den Kriterien und Voraussetzungen gibt es bei der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung per E- Mail: sarah.baur@lahr.de.

Entsprechende Anträge zur Öffnung können bis spätestens Freitag, 06. März 2020, ebenfalls per Mail an sarah.baur@lahr.de gerichtet werden.