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16.10.2024 - Stadt Lahr will verstärkt durchgreifen, wenn Verkehrsteilnehmende mit E-Scootern die bestehenden Regelungen missachten Beim dritten Verstoß wird beschlagnahmt

Verkehrsteilnehmende, die in Lahr mit dem E-Scooter unterwegs sind, missachten oft die bestehenden Regelungen. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) wird daher E-Scooter künftig beim dritten Verstoß beschlagnahmen.

Wie überall sind in Lahr die E-Scooter aus dem Straßenbild nicht mehr wegzudenken. Allerdings sind sie überwiegend auf Gehwegen und in der Fußgängerzone unterwegs. Die Stadtverwaltung gibt daher erneut einen Überblick über die geltenden Regelungen.

Was sind E-Scooter und welche dürfen im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden?

Tretroller mit einem Elektroantrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde (km/h) werden umgangssprachlich E-Scooter genannt. Wer mit einem der Roller im öffentlichen Verkehrsraum fahren möchte, muss sich beim Kauf für ein Modell mit Straßenzulassung entscheiden.

Wo darf mit einem E-Scooter gefahren werden?

E-Scooter sind auf Radwegen und Radschutzstreifen zugelassen, andernfalls muss die Straße genutzt werden. Gehwege und Fußgängerzonen dürfen nicht benutzt werden. Die erhöhte Geschwindigkeit der E-Scooter und die Tatsache, dass Passantinnen und Passanten die Roller leicht überhören, stellen ein hohes Unfallrisiko dar. Das Befahren von Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung ist ebenfalls nicht erlaubt. Das gilt auch dann, wenn die Einbahnstraßen das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ aufweisen.

Gibt es eine Führerschein- oder Helmpflicht?

Für die Variante eines E-Rollers bis 20 km/h besteht keine Führerscheinpflicht. Die Fahrerinnen und Fahrer müssen allerdings mindestens 14 Jahre alt sein. Und wie auch für Radfahrende besteht für Verkehrsteilnehmende mit E-Scootern keine Helmpflicht. Das freiwillige Tragen zum eigenen Schutz wird jedoch empfohlen.

Wo dürfen E-Scooter geparkt werden?

Für E-Scooter gelten die gleichen Parkregelungen wie für Fahrräder, es gibt keine Parkverbote. Beide Verkehrsmittel können auf Gehwegen und Plätzen abgestellt werden. Allerdings dürfen die Fußwege nicht versperrt werden. Am Straßenrand dürfen die Roller nur abgestellt werden, wenn sie nachts beleuchtet sind.

Wer kontrolliert die Vorgaben?

Der KOD und das Polizeirevier Lahr kontrollieren mehrmals pro Woche im Rahmen der Möglichkeiten Verkehrsverstöße jeglicher Art.

Wer beispielsweise ohne Straßenzulassung fährt, muss mit einer Strafe von 70 Euro rechnen. Für das Fahren auf unzulässigen Verkehrsflächen werden 15 bis 30 Euro fällig. Rotlichtverstöße werden mit einem Bußgeld zwischen 60 und 180 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Das Fahren eines E-Scooters mit 0,5 Promille wird mit 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot sanktioniert.

Die bestehenden Regelungen werden oft missachtet. Auch regelmäßige KOD-Kontrollen haben bislang nur bedingt Verbesserungen gebracht, da es sich hierbei immer um Momentaufnahmen handelt. Aus diesem Grund werden Scooter künftig beim dritten Verstoß beschlagnahmt. Im September 2024 wurden elf Verstöße festgestellt. Die Kontrollen werden weiterhin verstärkt durchgeführt.

Bei weiteren Fragen steht die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Lahr telefonisch unter Tel. 07821/910-0318 den Bürgerinnen und Bürgern gerne zur Verfügung.