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14.03.2022 - Zensus 2022 startet bald – Verlässliche Datenbasis ist wichtig - Stadt bittet um Anmeldung Bei Einzug Anmeldung!

Dieses Jahr findet der Zensus 2022 statt. Der Zensus ist eine Volksbefragung mit der festgestellt wird, wie viele Menschen in den einzelnen Gemeinden in der Bundesrepublik leben, wie sie wohnen und arbeiten.

Die Erhebungsphase startet am 16. Mai. Ungefähr zehn Prozent der Bevölkerung werden dafür per Zufallsgenerator ausgewählt und befragt. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder beziehen zunächst bereits vorhandenen Daten aus den Verwaltungsregistern. Die durch einen Zufallsgenerator ausgewählten Anschriften werden nach einem mathematisch-statistischen Verfahren aus allen Adressen des Gebietes erzeugt. Alle Informationen zum Zensus sind auf www.zensus2022.de zu finden.

 

Damit die Melde- und Verwaltungsregister eine solide Basis für den Zensus sein können, müssen die gespeicherten Daten zuverlässig sein. Dazu gehört, dass sich Personen bei Einzug in einer Wohnung bei ihrer Stadt anmelden. Was viele nicht wissen: Dazu gibt es eine rechtliche Verpflichtung. Das Bundesmeldegesetz legt fest: „Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.“

 

Wird das vorsätzlich oder fahrlässig versäumt, ist das eine Ordnungswidrigkeit und kann richtig teuer werden: Bis zu eintausend Euro Geldbuße können festgelegt werden, wenn sich jemand nicht richtig oder nicht rechtzeitig anmeldet.

 

Also auch bei verspäteter Anmeldung können schon Gebühren anfallen, in der Regel sind das 20 bis 30 Euro. Wenn man freundlich den Grund der Verspätung erklärt und einen Nachweis vorlegen kann, zum Beispiel eine Krankmeldung, wird der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin im Bürgerbüro aber sicher Verständnis dafür haben.

 

Um sich an- oder umzumelden, muss man in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Dort werden die neuen Daten erfasst und eine schriftliche Meldebestätigung ausgestellt. Auch Familienangehörige können angemeldet werden, wenn diese in der gleichen Wohnung gewohnt haben und mit umziehen.

 

Unterlagen, die man dabeihaben sollte: Personalausweis oder Reisepass und Ausweise der Familienangehörigen. Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, muss die Geburtsurkunde vorgelegt werden. Außerdem wird eine Bescheinigung des Vermieters gebraucht. Die Anmeldung ist kostenfrei.

 

Alle Informationen zur Anmeldung sind auf der städtischen Website www.lahr.de unter Dienstleistungen von A bis Z unter dem Schlagwort „Wohnsitz anmelden“ nachzulesen. Außerdem gibt es unter dem Schlagwort „Ummeldung innerhalb der Gemeinde“ die entsprechenden Informationen dazu.

Das Bürgerbüro am Rathausplatz hat geöffnet: montags, dienstags und freitags von 8.30 bis 17 Uhr, mittwochs von 8.30 bis 13 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 18 Uhr und samstags von 10 bis 13 Uhr.  Aktuell kann man wieder ohne Terminvereinbarung kommen. Alle Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2 Maske tragen.

Übrigens: Abmelden muss man den Wohnsitz in der Regel nicht. Wenn man den Hauptwohnsitz ändert und sich am neuen Wohnort anmeldet, passiert das automatisch. Ausnahmen: wenn man einen Nebenwohnsitz aufgibt oder ins Ausland auswandert.