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12.10.2026 - Gemeinderat entscheidet über Vorschlag der Verwaltung zum weiteren Vorgehen Behelfsbrücke für die Rheinstraße als Zwischenziel

Die Lahrer Stadtverwaltung hat einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen bezüglich der Bahnbrücke in der Rheinstraße ausgearbeitet – mit dem Zwischenziel, möglichst zeitnah eine schwerlastfähige Behelfsbrücke zu installieren. Der Gemeinderat wird sich in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 19. Oktober 2026, mit dem Thema befassen.

Die Bahnbrücke ist seit Montag, 20. Juli 2026, aufgrund einer Rissbildung für sämtliche Verkehrsarten gesperrt. Auf der Grundlage bisheriger Untersuchungen ist es möglich, sie heute, Montag, 12. Oktober 2026, für den Fuß- und Radverkehr vorerst wieder freizugeben. Ob eine Öffnung auch für Autos vertretbar ist, wird sich voraussichtlich bis Mitte November 2026 entscheiden. Die Zustandsbewertung der Brücke wird weiterhin fortlaufend aktualisiert, um stets das höchstmögliche Maß an Sicherheit zu gewährleisten. Zeigen die Messwerte eine Auffälligkeit, wird die Brücke unverzüglich wieder gesperrt. Es ist nicht auszuschließen, dass sich der Zustand so verändert, dass ein sofortiger Abriss erforderlich wird. 

Unabhängig davon steht fest, dass die Brücke wegen des geplanten Ausbaus der Rheintalbahn für höhere Geschwindigkeiten neu gebaut werden muss. Die neue Brücke muss rund drei Meter höher liegen als das heutige Bauwerk. Damit die Neigung nicht zu steil wird, soll die Trasse nach Norden verschwenkt werden, sodass der Ersatzneubau nicht am Standort der heutigen Brücke entsteht. Aufgrund der Abhängigkeit von den Planungen der Deutschen Bahn ist mit der Fertigstellung der neuen Brücke erst in einigen Jahren zu rechnen.

Dass jedoch der gegenwärtige Zustand bis zur Inbetriebnahme einer neuen Brücke bestehen bleibt, ist aus Sicht der Verwaltung nicht akzeptabel. Ihre Planung sieht vor, zunächst für den Ersatzneubau Fördermittel beim Land Baden-Württemberg zu beantragen. Der Abriss des Bestandsbauwerks und die Errichtung einer Behelfsbrücke für den Zeitraum bis zur Eröffnung der neuen Brücke wären darin inbegriffen. Ein entsprechender Antrag muss bis Ende Oktober 2026 gestellt werden.

Nach Abgabe des Förderantrags würde die Verwaltung einen vorgezogenen Maßnahmenbeginn beantragen. Hintergrund ist, dass schon der Abriss des Bestandsbauwerks als Beginn der Maßnahme gilt. Ein Abriss vor Aufnahme in das Förderprogramm wäre daher förderschädlich und würde die Förderfähigkeit der gesamten Maßnahme – Abriss und Neubau – gefährden.

Wird der vorgezogene Maßnahmenbeginn bestätigt, kann die bestehende Brücke abgerissen und durch eine Behelfsbrücke ersetzt werden. Diese soll schwerlastfähig sein und beidseitig über einen Gehweg verfügen, sodass sie allen Verkehren, besonders aber auch dem öffentlichen Personennahverkehr, Dienstleistern und Güterverkehren offensteht. Da der Neubau nicht am Standort der heutigen Brücke entstehen soll, könnte der Verkehr während der gesamten Bauzeit über die Behelfsbrücke weiterrollen. Die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes wäre uneingeschränkt wiederhergestellt.

Die Kosten für die Behelfsbrücke liegen voraussichtlich bei knapp einer Million Euro. Wie viel davon bei der Stadt Lahr verbleibt, hängt von einer noch zu schließenden Vereinbarung mit der Deutschen Bahn über die Kostenaufteilung und von der Höhe der Landesförderung ab. Ein Kauf hätte aus Sicht der Verwaltung gegenüber einer Miete den Vorteil, dass die Brücke ins städtische Eigentum übergehen und damit Kostensicherheit bestehen würde – unabhängig davon, wie lange es dauert, bis der Brückenneubau eröffnet werden kann.

Für den Ersatzneubau und die Behelfsbrücke hat die Stadtverwaltung bereits eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Erstellt wird sie vom gleichen Ingenieurbüro, das auch die Diagnostik der Bestandsbrücke übernimmt, auf dem Themenfeld sehr erfahren ist und seitens des Eisenbahnbundesamts ausdrücklich anerkannt wird. Mit der Machbarkeitsstudie werden mögliche Entwürfe samt Kostenschätzungen für das gesamte Vorhaben vorliegen. Die Maßnahme wird voraussichtlich zwischen 20 und 30 Millionen Euro Kosten verursachen, deren städtischer Anteil erst durch komplexe Rechtsverfahren konkretisiert werden kann.