Blick über Lahr

Bebauungsplan Linde-Areal, Stadtteil Kippenheimweiler

Bebauungsplan Linde-Areal, Stadtteil Kippenheimweiler
Plan
Quelle: Stadt Lahr
Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am 21. Oktober 2024 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für den

Bebauungsplan Linde-Areal, Stadtteil Kippenheimweiler,

beschlossen. Er wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Sein Geltungsbereich ist auf dem beigefügten unmaßstäblich wiedergegebenen Plan ersichtlich.

Hinweise:

Eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke, die wesentlichen Auswirkungen der Planung sowie das Bebauungsplanverfahren kann jeder während der üblichen Dienststunden, werktags (außer samstags) bei der Stadtverwaltung Lahr, Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt Rathaus 2, Rathausplatz 7, Zimmer 1.52, 77933 Lahr Auskunft verlangen.

Stadt Lahr, 26. Oktober 2024                  

Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen

                                                                      

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt

Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald

Telefon 07821/910-0681, Fax 07821/910-70682

E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de

www.lahr.de