Bebauungsplan Hochstraße
Bestandsplan
Quelle: Stadt Lahr
Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am Montag, 24. Oktober 2022, in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Hochstraße beschlossen. Er wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Sein Geltungsbereich ist auf dem beigefügten unmaßstäblich wiedergegebenen Bestandsplan ersichtlich.
Hinweise:
Eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke, die wesentlichen Auswirkungen der Planung sowie das Bebauungsplanverfahren kann jeder während der üblichen Dienststunden, werktags (außer samstags) bei der Stadtverwaltung Lahr, Stadtplanungsamt, Rathaus 2, Schillerstraße 23, Zimmer 1.52 Auskunft verlangen.
Stadt Lahr, 29. Oktober 2022
Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken.
Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr
Telefon 07821 / 910-06 81
Fax 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de