Bebauungsplan Gewerbegebiet Rheinstrasse Süd, dritte Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am 24. Februar 2025 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan Gewerbegebiet Rheinstrasse Süd, dritte Änderung
beschlossen. Er wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Sein Geltungsbereich ist auf dem beigefügten unmaßstäblich wiedergegebenen Plan ersichtlich.
Hinweise:
Eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke, die wesentlichen Auswirkungen der Planung sowie das Bebauungsplanverfahren kann jeder während der üblichen Dienststunden, werktags (außer samstags) bei der Stadtverwaltung Lahr, Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt, Rathaus 2, Rathausplatz 7, Zimmer 1.52, 77933 Lahr Auskunft verlangen.
Stadt Lahr, 1. März 2025
Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen
Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt
Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald
Telefon 07821/910-0681
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de
www.lahr.de