Bebauungsplan Breitmatten, sechste Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am 22. September 2025 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den
Bebauungsplan Breitmatten, sechste Änderung
Folgendes beschlossen:
- die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses, des Geltungsbereiches sowie der Planungsziele, welche am 01.10.2022 bekanntgemacht wurden, und
- die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses, des Geltungsbereiches sowie der Planungsziele vom 24.04.2025
Er wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Sein Geltungsbereich ist auf dem Plan vom 24.04.2025 eingezeichnet.
Hinweise:
Eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke, die wesentlichen Auswirkungen der Planung sowie das Bebauungsplanverfahren kann jeder während der üblichen Dienststunden von Montag bis Freitag bei der Stadtverwaltung Lahr, Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt, Rathaus 2, Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald, Auskunft verlangen.
Stadt Lahr, 4. Oktober 2025
Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen
Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt
Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald
Telefon 07821/910-0681
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de
www.lahr.de