Bebauungsplan Altstadtquartiere zweiundvierzig nördlicher Teil und dreiundvierzig, erste Änderung
Bestandsplan
Quelle: Stadt Lahr
Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am 21. März 2022 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Altstadtquartiere zweiundvierzig nördlicher Teil und dreiundvierzig, erste Änderung beschlossen. Er wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Das Plangebiet ist auf dem abgedruckten Lageplan ersichtlich.
Hinweise:
Eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke, die wesentlichen Auswirkungen der Planung sowie das Bebauungsplanverfahren kann jeder während der üblichen Dienststunden, werktags (außer samstags) bei der Stadtverwaltung Lahr, Stadtplanungsamt, Rathaus 2, Schillerstraße 23, Zimmer 1.52 Auskunft verlangen.
Falls sich die Vorgaben für die öffentlichen Einrichtungen aufgrund der Corona-Pandemie entsprechend ändern, ist eventuell eine Terminvereinbarung notwendig. Dann bitten wir Sie, telefonisch bei der Stadt Lahr unter 07821/910-0681 oder elektronisch über stadtplanungsamt@lahr.de einen Termin zur Auskunft über die Planung zu vereinbaren.
Derzeit ist ein Zutritt nur mit FFP2-Maske möglich.
Stadt Lahr, 26. März 2022
Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken.
Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr
Telefon 07821 / 910-06 81
Fax 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de