Bebauungsplan Altfelixstraße
Lageplan
Quelle: Stadt Lahr
Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am 13. Dezember 2021 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für den sektoralen Bebauungsplan Altfelixstraße zur Wohnraumversorgung nach § 9 Abs. 2d BauGB beschlossen. Er wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Das Plangebiet ist auf dem abgedruckten Lageplan ersichtlich.
Hinweise:
Eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke, die wesentlichen Auswirkungen der Planung sowie das Bebauungsplanverfahren kann jeder während der üblichen Dienststunden, werktags (außer samstags) bei der Stadtverwaltung Lahr, Stadtplanungsamt, Rathaus 2, Schillerstraße 23, Zimmer 1.52 Auskunft verlangen.
Aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir Sie derzeit, telefonisch unter 07821 / 910-0681 oder elektronisch über stadtplanungsamt@lahr.de einen Termin zur Auskunft über die Planung zu vereinbaren. Ändern sich die Vorgaben für die öffentlichen Einrichtungen entsprechend, ist eine Terminvereinbarung eventuell nicht mehr notwendig.
Stadt Lahr, 18. Dezember 2021
Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen und bei Bedarf ausdrucken.
Stadtplanungsamt
Schillerstraße 23
77933 Lahr
Telefon 07821 / 910-06 81
Fax 07821 / 910-70682
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de