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26.09.2018 - Offenlage ist beendet Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung

Am 23. Juli 2018 beschloss der Gemeinderat die Offenlage des Bebauungsplans Altenberg, Erste Änderung. Die Offenlage fand von Montag, 06. August 2018, bis Freitag, 14. September 2018, statt. Auf Grund der Schulferien wurde die gesetzlich vorgegebene Monatsfrist verlängert, um eine Beteiligung allen Interessierten zu ermöglichen.

Nach Ablauf der Frist hat das Stadtplanungsamt nun Listen zu den eingegangenen Stellungnahmen erstellt. Erfahrungsgemäß gehen regelmäßig zahlreiche Stellungnahme erst zum Ende der Frist ein. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen 10 Stellungnahmen ein, die von 16 Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet sind. Bei der frühzeitigen Beteiligung im Sommer 2016 lagen 85 Stellungnahmen vor, die 101 Unterschriften trugen.

 

Bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Offenlage wurden 48 Behörden, Institutionen und 12 Ämter und Abteilungen angeschrieben. Insgesamt gab es 41 Rückmeldungen: In 18 Stellungnahmen wurden keine Anregungen vorgebracht und somit dem Entwurf zugestimmt. 23 Stellungnahmen beinhalten fachliche Ausführungen, die jetzt zu prüfen sind.

 

Alle Stellungnahmen werden nun von den beteiligten Partnern gelesen, geprüft und bewertet. Das Stadtplanungsamt hat die Aufgabe, die vorgebrachten Belange untereinander und gegeneinander abzuwägen – in diesem Fall arbeitet ein Ingenieurbüro den ersten Vorschlag aus. Dazu werden sämtliche Fachabteilungen eingebunden, deren Aufgabenbereich tangiert ist. In diesem Fall gibt es Unterstützung durch zahlreiche Fachbüros, da die Planungen zur Bebauung schon sehr weit vorbereitet sind. Zusätzlich wird das Bebauungsplanverfahren von Fachanwälten juristisch begleitet. Der Abwägungsspiegel wird dann dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Die Anzahl der Stellungnahmen bietet noch keine Informationen über deren Inhalt. Der Inhalt wird zum Satzungsbeschluss in den Gremien veröffentlicht. Die Abwägung und der Satzungsbeschluss sind noch in diesem Jahr geplant. Ob dies gelingt, hängt nun von den Stellungnahmen ab. Nach Sichtung und Prüfung ist zu entscheiden, ob Veränderungen am Entwurf des Bebauungsplanes notwendig sind oder ob er als Satzung beschlossen werden kann.