Am 30. Oktober 2025 das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, umgangssprachlich der sogenannte „Bauturbo“, in Kraft getreten.
Dessen Ziel ist es, die schnelle Schaffung kostengünstigen Wohnraums zu vereinfachen, aber auch bestehende Zweckbindungen im sozialen Wohnungsbau zu sichern. Künftig können Gemeinden Wohnungsbau ermöglichen, für die bisher im Rahmen der Gesetze ohne vorherige Aufstellung eines Bebauungsplans keine Genehmigung erwirkt werden kann.
Am 15. Dezember 2025 hat der Gemeinderat mit einem Grundsatzbeschluss Klarheit zu noch im Raum stehenden Fragen geschaffen:
• Welche Ziele leiten die Stadt Lahr bei der Steuerung ihrer wohnbaulichen Entwicklung?
• Welcher Prüf- und Entscheidungsprozess erwartet die Antragsstellenden?
• Ob und wie wird die Öffentlichkeit beteiligt?
• Wem obliegt die Zustimmung gemäß § 36a BauGB?
• Welche Unterlagen benötigen Rat und Verwaltung als valide Grundlage für die Entscheidungsfindung zur Zustimmung nach § 36a BauGB?
Detailliertere Informationen können dem gefassten Grundsatzbeschluss an dieser Stelle entnommen werden
Kontakt über das Sekretariat:
Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt
Rathaus 2
Rathausplatz 7
77933 Lahr
Tel. 07821/910-00681
E-Mail: stadtplanungsamt@lahr.de