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18.02.2021 - Auflagen für geplante Mahnwache am Ortenau Klinikum in Lahr

Die Stadt Lahr erlässt Auflagen zu einer angemeldeten Versammlung auf dem Gelände des Lahrer Klinikums.

Bei der Stadt Lahr wurde Anfang der Woche eine Versammlung auf dem Grundstück des Lahrer Klinikums angemeldet. Eine Prüfung der Anmeldung hat ergeben, dass die Stadt Lahr keine versammlungsrechtliche Grundlage zur Untersagung dieser Versammlung sieht.

Es werden jedoch durch die Versammlungsbehörde Auflagen erlassen, die unter anderem auch den ungehinderten Zugang zum Lahrer Klinikum sicherstellen.

So wird der Versammlung beispielsweise eine Aufstellfläche zugewiesen, die sich nicht direkt am Eingang des Klinikums befindet. Weitere Auflagen geben beispielsweise einen Mindestabstand zwischen den einzelnen Personen vor.

Die Inhalte der Verfügung wurden so einvernehmlich zwischen der Stadt Lahr und der Geschäftsführung des Klinikums besprochen und festgelegt.