18.02.2025 - Stadtverwaltung Lahr informiert zur Bundestagswahl 2025
Am 23. Februar 2023 wählen gehen
Am kommenden Sonntag, 23. Februar 2025, findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Alle Wahlberechtigten sind zur Stimmabgabe aufgerufen. Die Lahrer Wahllokale haben von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
„Unsere Demokratie lebt von der aktiven Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger. Gerade in einer Zeit, in der Demokratie und deren Werte von verschiedenen Seiten herausgefordert werden, ist es wichtiger denn je, Verantwortung zu übernehmen”, sagt Oberbürgermeister Markus Ibert und appelliert an alle Wahlberechtigten: „Nutzen Sie Ihr Wahlrecht, setzen Sie ein Zeichen für unsere Demokratie und gestalten Sie die politische Richtung unseres Landes mit!“
Die Stadt Lahr ist in 39 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den übersandten Wahlbenachrichtigungen sind der jeweilige Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben. Wichtig ist, dass die Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigung, die sie per Post erhalten haben, mitbringen. Diese ist bei der Wahl abzugeben. Im Wahlraum müssen sich die Wahlberechtigten auf Verlangen des Wahlvorstands mit ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Stimmen können nur persönlich abgegeben werden.
Wer am Wahltag verhindert ist, kann Wahlschein und Briefwahlunterlagen noch bis Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr beantragen – in besonderen Ausnahmefällen, zum Beispiel bei nachgewiesener kurzfristiger Erkrankung, auch noch bis zum Wahltag, 23. Februar 2025, 15 Uhr. Wer den Antrag in der Außenstelle Briefwahl des Bürgerbüros in der Sport- und Mehrzweckhalle, Bürgerpark 1, 77933 Lahr, persönlich abgibt, erhält die Briefwahlunterlagen sofort und kann dort auch direkt die eigene Stimme abgeben. Für Fragen stehen die Mitarbeitenden unter Telefon 07821/910-3000 zur Verfügung.