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30.06.2018 - Akteneinsicht zum Projekt „Altenberg“

Die Prüfung zu der beantragten Akteneinsicht ist abgeschlossen. Fristende ist am 10. Juli 2018.

Das durch die Stadt beauftrage Rechtsanwaltbüro „Spahn Uhl Schöneweiß“ aus Freiburg hat die Prüfung fristgerecht durchgeführt.

Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch auf Einsichtnahme in die Unterlagen der Bauleitplanung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, zeigt das Ergebnis. Das bedeutet, dass der Entwurf des Bauleitplans mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen sind. Der Öffentlichkeit werden damit während des Bebauungsplanverfahrens die für die Planung relevanten Unterlagen zur Verfügung gestellt.

Diese Regelung nach dem Baugesetzbuch geht dem Landesinformationsgesetz und dem Umweltverwaltungsgesetz während des Verfahrens der Bauleitplanung vor.

Dies bedeutet: Es besteht kein darüber hinausgehender Anspruch auf Einsichtnahme in die Unterlagen des Bebauungsplanverfahrens bis zu dessen Abschluss.

Nach Inkrafttreten des Bebauungsplans wird der Informationszugang zum Bebauungsplanverfahren nach erneuter Antragstellung möglich sein.

Die zur Einsichtnahme beantragten Unterlagen, die nichts mit dem Bebauungsplanverfahren zu tun haben, wurden dem Antragstellenden am 29. Juni 2018 digital zur Verfügung gestellt.