28.10.2019 - Bescheide wurden früher versandt
Abwassergebührenabrechnung 2019
Es war für das Jahr 2019 ausnahmsweise nicht möglich die Abwasserabrechnung wie üblich im Februar 2020 durchzuführen. Die Ablesung fand bereits im September 2019 statt.
Die Stadt Lahr führt zum 01. Januar 2020 das Neue Kommunale Haushaltsrecht ein. Dadurch ist es erforderlich, dass alle zahlungs- und abrechnungsrelevanten Vorgänge des Jahres 2019 noch im alten Jahr abgeschlossen werden. Dies gilt auch für die Abwassergebührenfälle. Diese müssen noch in diesem Jahr vollständig abgerechnet werden.
Die während der Ablesekampagne im September 2019 gemeldeten Zählerstände wurden dann auf den 31. Dezember 2019 hochgerechnet, um so den Verbrauch für das gesamte Gebührenjahr 2019 zu erfassen. Die nicht gemeldeten Zählerstände wurden wie auch bisher üblich auf den Abrechnungszeitraum zum 31. Dezember 2019 geschätzt. Nach Verarbeitung der Verbrauchsdaten wurden die Abwassergebührenbescheide erstellt und in den letzten Tagen an die Bürger versandt.
Ab dem Jahr 2020 wird die Ablesung und Abrechnung der Abwassergebühren wieder wie bislang gewohnt ablaufen. Es werden zum Jahresende 2020 zunächst die Ablesekarten versandt. Die Abrechnung der Abwassergebühren 2020 erfolgt dann im Februar 2021.
Wie bisher werden auch im kommenden Jahr wieder wie bisher vier Abschlagsfälligkeiten (15.03., 15.06., 15.09., 15.12.) angesetzt.