Kläranlage des Abwasserverbands Raumschaft Lahr mit Blick zum Schutterlindenberg

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr

Die Abwasserbeseitigung wird in Lahr in Form eines rechtlich unselbständigen Eigenbetriebs geführt.

Der Eigenbetrieb hat die Aufgabe, das im Stadtgebiet anfallende Abwasser nach Maßgabe der Abwassersatzung der Stadt Lahr anzunehmen, zu sammeln und der Reinigung zuzuführen. Der Eigenbetrieb kann alle diesen Betriebszweck fördernden oder ihn wirtschaftlich berührenden Geschäfte betreiben.

Oberbürgermeister Markus Ibert nimmt die Betriebsleitung wahr. Betriebsausschuss ist der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Lahr. Die Technische Betreuung des Eigenbetriebs obliegt der städtischen Tiefbauabteilung. Die wirtschaftliche Betreuung mit Wirtschaftsplanung und Jahresabschlüssen erfolgt durch die Stadtkämmerei, Abteilung Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern. Die Abwasserreinigung wird vom Abwasserzweckverband Raumschaft Lahr wahrgenommen.

Dienstleistungen

 

 

 

Kontakt

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr
Rathausplatz 4
77933 Lahr/Schwarzwald

Tel.: 07821 / 910-0224 oder 07821 / 910-0218

E-Mail: abwassergebuehren@lahr.de

Für die Berechnung des Anteils der Schmutzwassergebühr an den Abwassergebühren benötigen wir den Zählerstand des Frischwasserzählers. Hierzu werden zum Jahresende Ablesekarten verschickt, in denen wir die Bürgerinnen und Bürger bitten, die Zählerstände der Frischwasserzähler selbst abzulesen und diese der Stadtverwaltung mitzuteilen.

Vorteil des Verfahrens ist, dass Sie entscheiden, wann der Verbrauch abgelesen und auf welche Art und Weise er der Stadt übermittelt wird. Wichtig ist, dass die Zählerstände möglichst bis zum 31. Dezember bei der Stadt Lahr eingehen. Fehlt diese Information, muss die Stadt den jeweiligen Jahresverbrauch schätzen. Für die Mitteilung der Zählerstände stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • im Internet
  • per Postweg
  • persönlich im Rathaus
  • per Telefon

Nach der Auswertung der Rückläufe werden die Abwassergebührenbescheide mit der Endabrechnung für das vergangene Jahr zum 15. Februar des darauffolgenden Jahres erstellt. Abschläge, die geleistet wurden, werden mit der endgültig berechneten Abwassergebühr verrechnet. Die Abschläge für das darauffolgende Jahr werden auf Basis der Endabrechnung neu festgesetzt.

 

Die  Ablesung beginnt etwa Anfang Dezember und endet Mitte Januar des Folgejahres.

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