Blick von unten zur Glasfassade des Bürgerbüros mit dem Schild "Rathaus"

Abwassergebühren - Erhebung / Veranlagung

Einleitung

Die Stadt Lahr erhebt für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen getrennte Abwassergebühren für das auf den Grundstücken anfallende Schmutzwasser (Schmutzwassergebühr) und für das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser (Niederschlagswassergebühr).

Schuldner der Abwassergebühren ist der Grundstückseigentümer. Der Erbbauberechtigte ist anstelle des Grundstückseigentümers Gebührenschuldner. Beim Wechsel des Gebührenschuldners geht die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Monats auf den neuen Gebührenschuldner über.

Die Schmutzwassergebühr wird nach der Schmutzwassermenge in Kubikmetern bemessen, die auf dem an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstück anfällt. Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach den mit den entsprechenden Abflussfaktoren gewichteten überbauten und darüber hinaus befestigten (versiegelten) Flächen in Quadratmetern der an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücke.

Erforderliche Unterlagen

Formulare:

Zwischenabrechnung für Abwassergebühren

Zustellungsvollmacht ohne Verwaltervertrag

Zustellungsvollmacht mit Verwaltungsvertrag

Zustellungsvollmacht für Pächter, Nießbraucher

Widerruf der Zustellungsvollmacht

Eigentumswechsel

Adressänderung

Kosten

Aktuelle Gebührensätze:

Schmutzwasser

2014 1,60 Euro / Kubikmeter
2015 1,38 Euro / Kubikmeter
2016 1,60 Euro / Kubikmeter
2017 1,60 Euro / Kubikmeter
2018 1,75 Euro / Kubikmeter
2019 1,75 Euro / Kubikmeter
2020 1,53 Euro / Kubikmeter
2021 1,53 Euro / Kubikmeter
2022 1,61 Euro / Kubikmeter
2023 1,61 Euro / Kubikmeter

Niederschlagswasser

2014 0,20 Euro / Quadratmeter
2015 0,22 Euro / Quadratmeter
2016 0,28 Euro / Quadratmeter
2017 0,28 Euro / Quadratmeter
2018 0,26 Euro / Quadratmeter
2019 0,26 Euro / Quadratmeter
2020 0,23 Euro / Quadratmeter
2021 0,23 Euro / Quadratmeter
2022 0,31 Euro / Quadratmeter
2023 0,31 Euro / Quadratmeter

Zuständig

Kontakt:

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr
Rathausplatz 4
77933 Lahr

Tel.: 07821 / 910-02 24
Fax: 07821 / 910-02 02
E-Mail: abwassergebuehren@lahr.de

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Stadt Lahr