Einleitung
Die Stadt Lahr erhebt für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen getrennte Abwassergebühren für das auf den Grundstücken anfallende Schmutzwasser (Schmutzwassergebühr) und für das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser (Niederschlagswassergebühr).
Schuldner der Abwassergebühren ist der Grundstückseigentümer. Der Erbbauberechtigte ist anstelle des Grundstückseigentümers Gebührenschuldner. Beim Wechsel des Gebührenschuldners geht die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Monats auf den neuen Gebührenschuldner über.
Die Schmutzwassergebühr wird nach der Schmutzwassermenge in Kubikmetern bemessen, die auf dem an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstück anfällt. Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach den mit den entsprechenden Abflussfaktoren gewichteten überbauten und darüber hinaus befestigten (versiegelten) Flächen in Quadratmetern der an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücke.
Zuständig
Kontakt:
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr
Rathausplatz 4
77933 Lahr
Tel.: 07821 / 910-02 24
E-Mail: abwassergebuehren@lahr.de
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Stadt Lahr