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04.10.2019 - Sonntag, 6. Oktober - Der Tag der Entscheidung! Zweiter Wahlgang der Oberbürgermeisterwahl

Nach einem langen Wahlkampf wird am Sonntag, 6. Oktober 2019, die Entscheidung der Lahrer Oberbürgermeisterwahl fallen. Bei der Neuwahl, dem zweiten Wahlgang, hat der Kandidat oder die Kandidatin gewonnen, der oder die die meisten Stimmen erhält. Es reicht die einfache Mehrheit.

An die Wahlberechtigten, die für beide Wahlen oder nur für die Neuwahl Briefwahl beantragt haben, wurden die Briefwahlunterlagen bereits in der letzten Woche verschickt und sollten laut Auskunft der Deutschen Post AG innerhalb von ein bis zwei Tagen ihre Adressaten erreicht haben. Ist dies nicht der Fall, besteht die Möglichkeit, beim Bürgerbüro noch einmal persönlich Briefwahl zu beantragen. Der Wähler hat dort auch die Möglichkeit, vor Ort die Briefwahlunterlagen mit dem Stimmzettel zu beantragen, auszufüllen und wieder abzugeben. Dies gilt auch für Personen, bei denen zwischenzeitlich feststeht, dass sie am Sonntag nicht im Wahllokal wählen können.

Bis zum Freitag sind an 3.939 Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen versandt und ausgegeben worden. Bis spätestens Sonntag, 6. Oktober 2019, 18:00 Uhr, müssen die ausgefüllten Unterlagen dort wieder eingegangen sein. Der sicherste Weg ist, diese direkt in den zentralen Briefkasten der Stadt Lahr am Eingang zum Bürgerbüro einzuwerfen.

Das Bürgerbüro hat samstags von 10:00 bis 13:00 Uhr geöffnet. In dringenden Fällen ist das Bürgerbüro auch noch sonntags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr erreichbar.

Der Ablauf des zweiten Wahlgangs ist bis auf Details identisch mit der des ersten Wahlgangs. So haben beispielsweise beim ersten Wahlgang die Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigungen wieder mitbekommen, damit Sie diese beim zweiten Wahlgang vorlegen können.

Die Wahlzeit dauert wie beim ersten Wahlgang von 08:00 bis 18:00 Uhr. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten zugegangen sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann.

Die bereits für den ersten Wahlgang am Sonntag, 22. September 2019, versandten Wahlbenachrichtigungen behalten ihre Gültigkeit für die Neuwahl. Wähler, die nur für den ersten Wahlgang Briefwahlunterlagen per Post oder mit ihrer Wahlbenachrichtigung persönlich im Bürgerbüro beantragt haben, besitzen für die Neuwahl keine Wahlbenachrichtigung mehr. Deshalb wird darauf hingewiesen, dass diese Wahlberechtigten, wie auch andere Wähler, die ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr haben, unter Vorlage ihres Personalausweises, Unionsbürger mit ihrem gültigen Identitätsausweis oder ihrem Reisepass am Sonntagin ihrem Wahllokal wählen können.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Der Stimmzettel enthält die Namen des Bewerbers und der Bewerberin, die nach der Sitzung des Gemeindewahlausschusses öffentlich bekannt gemacht wurden. Dies sind Markus Ibert und Christine Buchheit.

Der Wähler kann grundsätzlich auch nicht im Stimmzettel vorgedruckte wählbare Person wählen. Dafür ist auf dem Stimmzettel eine freie Zeile vorgesehen.

Jeder Wähler hat eine Stimme. Er gibt seine Stimme, indem er auf dem Stimmzettel den Namen ankreuzt oder ihn auf eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnet.

Sobald die Wahllokale um 18:00 Uhr geschlossen haben, beginnt die Ermittlung der Ergebnisse. Die ersten Zahlen werden ab gegen 18:30 Uhr vorliegen. Das Endergebnis wird voraussichtlich bis 19:30 Uhr erwartet. Die eingehenden Wahlergebnisse aus den Wahlbezirken werden wieder öffentlich im Gemeinderatssaal, per Videoleinwand auf dem Rathausplatz, wo zeitgleich auf einem Teil des Platzes das Barstreet Food Truck Festival stattfindet, und auf der städtischen Homepage präsentiert.

Weitere Informationen rund um die Oberbürgermeisterwahl finden sich im Internet unter www.lahr.de/Stadt+Verwaltung/Wahlen+Abgeordnete