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10.09.2024 - Erlaubnis zur Öffnung auch für Geschäfte außerhalb der Lahrer Innenstadt möglich Zwei verkaufsoffene Sonntage während der Chrysanthema

Als touristische Großveranstaltung ermöglicht die Chrysanthema den Lahrer Geschäften zwei zusätzliche verkaufsoffene Sonntage am 27. Oktober und am 10. November 2024.

Auch Geschäfte außerhalb der Innenstadt können an diesen Tagen öffnen. Die städtische Satzung über verkaufsoffene Sonntage ermöglicht es Gewerbetreibenden außerhalb der Innenstadt, im Einzelfall eine Erlaubnis zur Sonntagsöffnung zu erhalten, wenn sie aufgrund eines besonderen Beitrags als Bestandteil der Veranstaltung bewertet werden können.

Weitere Informationen zu den Kriterien und Voraussetzungen gibt es bei der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung per E-Mail: annika.schwoerer@lahr.de. Entsprechende Anträge zur Öffnung können bis spätestens Freitag, 11. Oktober 2024, ebenfalls per Mail an annika.schwoerer@lahr.de gerichtet werden.