01.03.2022 - Vortrag mit Stadtarchivar Thorsten Mietzner bei der Volkshochschule
Zwangssterilisationen in Lahr zur Zeit des Nationalsozialismus
Stolperstein für Erich Rothmann in der Alleestraße 7
Quelle: Stadt Lahr
Zu einem kostenfreien Vortrag über die Lahrer Geschichte mit Stadtarchivar Thorsten Mietzner lädt die Volkshochschule (VHS) Lahr für Dienstag, 8. März 2022, ab 19 Uhr in das Haus zum Pflug, Kaiserstraße 41 in Lahr, ein.
Eine Anmeldung ist vorab erbeten.
Seit Herbst 2021 erinnert ein Stolperstein in der Alleestraße 7 an das Schicksal des in Lahr geborenen Plattenlegers Erich Rothmann. Er wurde im Alter von 26 Jahren zwangssterilisiert. In Lahr waren insgesamt circa 120 Menschen in den 1930er Jahren betroffen.
Dieses Thema wurde lange in Deutschland vergessen und verschwiegen, die Geschädigten lange nicht als Opfer des Nationalsozialismus anerkannt. Dabei stellten die Zwangssterilisationen schon immer eine besondere Form nationalsozialistischer Verbrechen dar. Sie wurzelten einerseits in einem – auch international verbreiteten – eugenischen Denken, das auch schon in den Jahren vor 1933 zahlreiche Anhänger besaß. Auf der anderen Seite vermischten sich auch hier typische nationalsozialistische Elemente wie Rassismus und völkisches Denken mit einer skrupellosen Brutalität und Kompromisslosigkeit und verweisen dergestalt auf die spätere Vernichtungspolitik. Stärker noch als bei anderen Untaten aus der Zeit des nationalsozialistischen Regimes lässt sich hier zeigen, wie weite Teile der städtischen Gesellschaft – Schulen, Verwaltung, Ärztinnen und Ärzte, Juristinnen und Juristen – zusammenarbeiteten, um biopolitische Ziele zu erreichen. Am Beispiel der Stadt Lahr und ihrer Akteurinnen und Akteure erläutert Stadtarchivar Thorsten Mietzner dieses weithin vergessene Kapitel der Stadtgeschichte.
Weitere Informationen und Anmeldung bei der Volkshochschule Lahr: Website www.vhs.lahr.de, E-Mail vhslahr@lahr.de, Telefon 07821 / 918-0.
Aktuell gilt die 3G-Regelung: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen nachweislich vollständig geimpft, genesen oder tagesaktuell negativ getestet sein. Für Erwachsene besteht FFP2-Maskenpflicht, für Kinder und Jugendliche von sechs bis 17 Jahren die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Die Hygiene- und Abstandsregeln sind einzuhalten.
Die pandemische Lage ist dynamisch, die Regeln können sich kurzfristig ändern. Die Gäste werden gebeten, sich am Veranstaltungstag über die aktuell gültigen Regeln zu informieren.