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15.01.2016 - Winter sorgt mit Schnee und Eis für Pflichten

Im Winter sind Straßen und Gehwege oft glatt und bergen dadurch Unfallgefahren. Für die Stadt Lahr wie auch für alle Hauseigentümer und Mieter ergeben sich dadurch Pflichten, die das sichere Begehen und Befahren ermöglichen sollen. So müssen Straßenanlieger gemäß der Streupflichtverordnung der Stadt Lahr die Gehwege vor ihren Grundstücken reinigen, bei Schneeanhäufungen räumen und bei Schnee- und Eisglätte bestreuen.

Der städtische Winterdienst hat nicht nur dafür Sorge zu tragen, dass die Straßen von Schnee und Eis geräumt werden, sondern der Umfang des Schneeräumens muss auch einen Begegnungsverkehr ermöglichen. In der Regel bedeutet das eine Breite von mindestens 1,50 Meter. Zum Bestreuen muss abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche verwendet werden, abtauende bzw. gefrierpunktabsenkende Stoffe, wie beispielsweise Harnstoff oder Salz, sind verboten.

Die Gehwege müssen werktags bis 07:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 08:00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, muss unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, geräumt und gestreut werden.

Die Streupflichtverordnung ist auf den Internetseiten der Stadt Lahr unter „Rathaus und Politik“, „Stadtrecht“, „Einzelplan 1“ nachzulesen. Für Rückfragen zum Inhalt und Umfang der Verpflichtungen steht die Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung unter Tel. 07821/910-0321 zur Verfügung.