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08.02.2019 - Windrad auf dem Langenhard abgebrannt – Absolutes Betretungsverbot beachten!

Karte des Gebiets für das das Betretungsverbot nach dem Windradbrand gilt
Gebiet des Betretungsverbots
Quelle: Stadt Lahr
Heute am frühen Morgen ist ein Windrad auf dem Langenhard in Brand geraten. Die Feuerwehren aus Lahr und Seelbach haben das Feuer kontrolliert abbrennen lassen und heruntergefallene Teile der rund 110 Meter großen Anlage gelöscht. Der Bereich um den Brandort ist bis auf Weiteres per Allgemeinverfügung weiträumig gesperrt.

Die Stadt Lahr und die Gemeinde Seelbach weisen darauf hin, dass ein Betretungsverbot im Umkreis von 500 Metern um die Windkraftanlage besteht. Dieses ist insbesondere aus Gründen der eigenen Sicherheit unbedingt einzuhalten. Bei Missachtung wird ein Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro festgesetzt.

 

Unmittelbar betroffen vom Betretungsverbot ist das Rad- und Wanderwegenetz rund um Lahr und Seelbach. Dieses ist für die Dauer des Verbots nur eingeschränkt befahr- bzw. begehbar.

 

Bereits 2013 hatte auf dem Langenhard ein baugleiches Windrad mit einer Gesamthöhe von 128,5 Metern gebrannt. Betreiber der Anlage ist die Ökostrom Erzeugung Freiburg GmbH, Regiowind plus Lahr/Seelbach GmbH & Co. KG. Die Feuerwehr Lahr war mit einem Tanklöschfahrzeug zur Unterstützung und Löschwasservorhaltung im Einsatz. Aufgrund der feuchten Witterung gibt es nur geringere Sekundärbrände im Wald.

 

Die Polizei ist in der Nacht mit einem Polizeihubschrauber und einer Wärmebildkamera vor Ort gewesen und wird das Gebiet weiterhin mit einer Drohne auf zurückgebliebene Glutnester untersuchen. Laut Polizei liegen derzeit keine Hinweise auf strafbare Handlungen vor, die zum Ausbruch des Feuers geführt haben könnten. Personen wurden durch das Feuer nicht verletzt. Der Sachschaden geht in die Hunderttausende.

Windradbrand_Allgemeinverfügung und Betretungsverbotsbereich