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07.06.2016 - Wild wuchernde Hecken kosten demnächst bares Geld

Ab 15. Juni 2016 ändert die Stadtverwaltung das Vorgehen bei Störungen im öffentlichen Verkehrsraum durch Sträucher, Äste und Hecken. Statt eines Hinweisschreibens mit einer Frist zur Beseitigung, ergeht jetzt eine gebührenpflichtige Anordnung in Höhe von 25,00 Euro mit der Aufforderung zum sofortigen Vollzug.

Aus dem Straßengesetz für Baden-Württemberg ergibt sich die Pflicht für Eigentümer und Besitzer, den öffentlichen Verkehrsraum frei von Ästen, Sträuchern o.ä. zu halten. Darüber hinaus ist ein Lichtraumprofil von mindestens 2,50 Metern Höhe über Geh-, Fuß- und Radwegen und mindestens 4,50 Metern über der Fahrbahn einzuhalten. In den vergangenen Jahren ist eine Vielzahl von Verstößen gegen diese Vorschrift bei der Stadt eingegangen. Daher hat die Stadtverwaltung nun die Vorgehensweise bei solchen Verstößen geändert und empfiehlt in diesem Zuge, eigene Grundstücke und deren Grenzen nochmals zu überprüfen, den öffentlichen Verkehrsraum freizuhalten und Beeinträchtigungen umgehend zu beseitigen.