Lahrer Zeitungen, Badische Zeitung, Lahrer Zeitung, Lahrer Anzeiger

11.09.2018 - Private Haushaltshilfen - Ein Vortrag über Betreuungsmodelle Wenn die Angehörigen rund um die Uhr betreut werden müssen

Was tun, wenn die Eltern 24 Stunden betreut werden müssen? Diese Frage stellen sich viele Angehörige. Besonders dann, wenn der Unterstützungsbedarf der älteren Menschen zunimmt und nicht durch Familienangehörige geleistet werden kann. Private Haushaltshilfen können dann eine Lösung sein.

Der Pflegestützpunkt Ortenaukreis – Außenstelle Lahr, organisiert gemeinsam mit der VHS am Dienstag, 18. September 2018, um 19:00 Uhr im Vortragsraum der VHS, Kaiserstraße 41 in Lahr einen Vortrag, um Interessierte über legale Beschäftigungsmöglichkeiten zu informieren.

Haushaltshilfen aus EU-Staaten können arbeitserlaubnisfrei in Privathaushalten mit Pflegebedürftigen beschäftigt werden. Die sozialversicherungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Vorgaben müssen stets geklärt und eingehalten werden.

Macht es Sinn, selbst als Arbeitgeber zu fungieren? Welche Arbeits- und Gehaltsbedingungen müssen erfüllt werden? Welche versicherungsrechtlichen Fragen spielen eine Rolle? Wie erfolgt die Anmeldung zur Sozialversicherung? Welche Tätigkeiten oder notwendigen pflegerischen Alltagshilfen kann bzw. darf eine Haushaltshilfe übernehmen? Wie kann die pflegerische Versorgung durch das zusätzliche Hinzuziehen eines ambulanten Pflegedienstes sichergestellt werden? Welche Kosten hierfür übernimmt die Pflegekasse? Was ist steuerlich zu beachten bzw. absetzbar?

Diese und weitere Fragen beantworten Stephan Jarvers, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Peter Korn, Fachanwalt für Steuerrecht, von der Lahrer Anwaltskanzlei Jürgenmeyer & Partner.

Informationen zu Haushalthilfen und weiteren Unterstützungsmöglichkeiten gibt es auch im Pflegestützpunkt Ortenaukreis – Außenstelle Lahr, Heike Dorow und Anja Wagner, Tel.: 07821 / 910-5017, E-Mail: psp-ortenaukreis@lahr.de.