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11.09.2020 - Alles dreht sich rund um Kinderrechte Weltkindertag im Stadtmuseum

Drei Kinder, ein Junge und zwei Mädchen, sitzen an einem Tisch und malen oder basteln. Der Junge schaut gerade zu den anderen. Die beiden Mädchen sind konzentriert bei ihrer Arbeit.
Mitmachatelier im Stadtmuseum
Quelle: Stadt Lahr
Unter dem Motto des Weltkindertages 2020 “Kinderrechte retten Zukunft“ dürfen Kinder ihre Begleiter am Sonntag, 20. September, kostenfrei mit ins Museum bringen. Von 14 bis 17 Uhr werden Kurzführungen, eine Rätselrallye und Mitmach-Aktionen angeboten. Anmeldungen zu den Programmpunkten sind möglich, es darf aber auch spontan vorbeigeschaut werden.

 

Kinderführungen zum Thema „Wie Kinder früher in Lahr gelebt haben – von den Römern bis zum Schächtelebue“ finden zwischen 14.30 Uhr und 15.30 Uhr statt. Eine Führung dauert rund 30 Minuten. Im Mitmach-Atelier wird ein Kinderrechte-Wimpel gebastelt. Die museumspädagogischen Mitarbeiterinnen erläutern währenddessen die Bedeutung von Kinderrechten. Eine kleine Spende als Materialkostenbeitrag ist willkommen. Anmelden kann man sich zu folgenden Zeiten: 14 Uhr, 14.45 Uhr, 15.30 Uhr, 16.15 Uhr, darüber hinaus wird parallel zu allen Veranstaltungen eine Malstation angeboten.

Die UN-Kinderrechtskonvention gilt heute in fast allen Ländern der Welt. Dort sind die allgemeinen Rechte für Kinder und Jugendliche festgelegt, wie zum Beispiel das Recht auf Identität oder das Recht auf Ruhe und Freizeit, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben. Das war nicht immer so, jedoch setzen sich seit über 100 Jahren Menschen für die Rechte der Kinder ein, und verbessern dadurch deren Lebensbedingungen.  

Die Rätselrallye bietet vielfältige Sinneserlebnisse: Fragen beantworten, Objekte erkennen, Fühlkästen erkunden, Rätsel lösen. Wer alle Aufgaben gelöst hat, bekommt den Schlüssel zur Schatzkiste und darf sich einen besonderen Schatz aussuchen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, die Rätselrallye kann jederzeit begonnen werden.
Es besteht Mundschutzpflicht ab 6 Jahren. Die Abstandsregeln sind einzuhalten. Es gilt die Corona-Verordnung der Landesregierung.