23.03.2022 - Rechtsanwalt Jürgen Brinkmann referiert
Vortrag "Erben und Vererben"
Die Volkshochschule Lahr lädt für Mittwoch, 30. März 2022, ab 19 Uhr, zu einem Vortrag mit Rechtsanwalt Jürgen Brinkmann zum Thema Erbrecht ein.
Anmeldung erbeten, Restkarten an der Abendkasse.
Für den Erbfall gilt ein ausgeklügeltes Rechtssystem. Dieses ist in seinen wesentlichen Strukturen seit über 100 Jahren unverändert. Dennoch haben viele Menschen teilweise falsche Vorstellungen, was im Todesfall gilt. Um zu entscheiden, ob für die eigene Situation ein Testament erforderlich ist, ist es wichtig, die grundlegenden Regeln des deutschen Erbrechts zu kennen, denn die gesetzliche Erbfolge führt nicht für jeden zu der gewünschten Vermögensverteilung. Anhand praxisnaher Beispiele werden im Vortrag die gesetzliche Erbfolge und das Pflichtteilsrecht dargestellt. Auch die steuerlichen Fragen und die Freibeträge werden mitbehandelt. Die Teilnehmer des Vortrags können mit ihren Fragen die Inhalte aktiv mitbestimmen.
Der Referent Rechtsanwalt Jürgen Brinkmann leitet seit über 30 Jahren eine Rechtsanwaltskanzlei in Kappel-Grafenhausen. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet das Pflegerecht und das Erbrecht.
Es gelten 3G und FFP2-Masken-Pflicht ab 18 Jahren. Die pandemische Lage ist dynamisch, die Regeln können sich kurzfristig ändern. Daher werden die Teilnehmenden gebeten, sich am Veranstaltungstag über die aktuell gültigen Regeln zu informieren.
Weitere Informationen und Anmeldung bei der Volkshochschule Lahr: Website www.vhs.lahr.de, E-Mail vhslahr@lahr.de, Telefon 07821 / 918-0.