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14.03.2020 - Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern werden untersagt Verwaltungsstellen und öffentliche Einrichtungen werden geschlossen

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen werden in Lahr ab dem 15. März 2020 öffentliche Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern untersagt. Die Stadtverwaltung erlässt hierzu eine Allgemeinverfügung, die ab Sonntag, 15. März 2020 in Kraft tritt. Weiter empfiehlt die Stadtverwaltung auf private Veranstaltungen entsprechender Größe zu verzichten.

Der Wochenmarkt ist hiervon ausgenommen und wird weiterhin dienstags, donnerstags und samstags an den gewohnten Plätzen stattfinden. 

Ab Dienstag, 17. März, bleiben alle städtischen öffentlichen Einrichtungen für den Publikumsverkehr bis auf weiteres geschlossen. Dazu gehören: Stadtmuseum, Mediathek, Volkshochschule, Hallenbad, Kinder- und Jugendbüro, Treffpunkt Stadtmühle, Musikschule, Kinder- und Jugendbüro, Schlachthof mit Ausnahme der Gaststätte, Gemeinwesensarbeit, städtische Einrichtungen im Gebäude Stiftschaftnei und Bau- und Gartenbetrieb. Ebenfalls werden ab Dienstag, 17. März, alle Rathäuser (auch altes Rathaus) und Ortsverwaltungen für die Öffentlichkeit geschlossen. Die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind jedoch wie gewohnt über E-Mail und Telefon zu den üblichen Zeiten erreichbar. Termine sind nur nach vorheriger Absprache möglich.

Sporthallen und Sportfreianlagen bleiben geöffnet. Die Stadtverwaltung appelliert aber, bei der Nutzung darauf zu achten, dass nicht mehr als 100 Personen auf engem Raum zusammenkommen.

Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse tagt weiterhin täglich. Die Entwicklung ist sehr dynamisch, so dass alle Maßnahmen bis auf weiteres gelten.