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Für die Vermietung von städtischen Veranstaltungsräumen sind folgende Ämter zuständig:
Näheres regeln die "Allgemeine Miet- und Nutzungsbedingungen bei Vermietung von (Veranstaltungs-) Räumen und Versammlungsstätten der Stadt Lahr" vom 01. Januar 2014 sowie eine Übersicht über die städtischen Räumlichkeiten und deren festgesetzte Benutzungsentgelte. Diese und weitere Informationen erhalten Sie unter Vermietung und Nutzungsbedingungen .