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17.01.2018 - Stadtverwaltung sieht Ausweitung der rechtlichen Einsatzmöglichkeiten für Videoüberwachung durchaus als wünschenswert an

In einer Presseanfrage in der vergangenen Woche wurden die Fraktionsvorsitzenden des Lahrer Gemeinderats um eine Stellungnahme zur Frage der Einrichtung einer Videoüberwachung im öffentlichen Raum gebeten. Die Verwaltung war in die Umfrage zunächst nicht eingebunden. Aus Sicht der Stadtverwaltung kann dieses Instrument nicht rundweg abgelehnt werden.

Das Polizeigesetz verlangt für den Einsatz einer Videoüberwachung im öffentlichen Raum derzeit das Vorliegen eines Kriminalitätsschwerpunkts. Diese Vorgabe ist in Lahr (glücklicherweise) an keiner Örtlichkeit erfüllt. 


Aus Sicht der Verwaltung könnten mit dem Einsatz einer Videoüberwachung jedoch auch präventive Erfolge erzielt werden, beispielsweise beim Schutz vor Sachbeschädigungen und Vandalismus. Aus diesem Grund hat Oberbürgermeister Dr. Müller ein Schreiben an die beiden Landtagsabgeordneten des Wahlkreises Lahr vorbereitet. Sandra Boser MdL und Marion Gentges MdL werden hierin gebeten, sich für eine Lockerung der aktuell sehr restriktiven Vorgaben einzusetzen.
 

Oberbürgermeister Dr. Müller macht deutlich:

 

"Wir leben in einem ständigen Spannungsverhältnis zwischen Sicherheit, Datenschutz und der Einhaltung der Persönlichkeitsrechte. Die absolute Einschränkung der Videoüberwachung auf Plätze mit Schwerpunkten der Kriminalität greift - so meine ich - in manchen Fällen zu kurz. Angesichts der technischen Möglichkeiten der Handyüberwachung und dem viel zu sorglosen Gebrauch des Smartphones durch viele Nutzer, angesichts der (teilweise allgemeinen) Videoüberwachung an Bahnhöfen, in Banken, im Handel sollte man das Thema weniger dogmatisch, sondern realitätsnäher angehen.

 

Die Überwachung eines öffentlichen Platzes macht nicht erst Sinn, wenn Kriminalität bereits den Charakter eines Platzes kennzeichnet. Das gilt es doch gerade zu verhindern.

 

(Wenn es laufend zu Ordnungswidrigkeiten kommt und auch bereits wiederholt Straftaten über einen längeren Zeitraum vorkamen, sehe ich den Einsatz der Videoüberwachung
durchaus als gerechtfertigt an, ohne einen formal festgestellten Kriminalitätsschwerpunkt. Das liegt meines Erachtens sowohl im Sinne einer objektiven, nämlich präventiven Wirkung, als auch im Sinne der Verbesserung des subjektiven Sicherheitsempfindens der Bevölkerung. Ich meine, der Gesetzgeber hat noch nicht die richtige Balance gefunden zwischen dem privaten Datenschutz und der Sicherstellung der Ordnungsfunktion. Deswegen habe ich einen Brief an die Abgeordneten geschrieben, in dem ich mich für eine Rechtsanpassung
einsetze.)"

 

Eine Videoaufzeichnung im öffentlichen Raum sollte aus Sicht der Stadt Lahr demnach auch bereits möglich sein, wenn an einer Örtlichkeit zahlreiche Ordnungswidrigkeiten begangen werden oder wenn bestimmte Straftaten gehäuft vorkommen, allerdings noch kein Kriminalitätsschwerpunkt vorliegt. Der Gewährleistung des Datenschutzes käme hierbei selbstverständlich eine große Bedeutung zu.

 

Gleichzeitig darf nach Auffassung der Verwaltung aber auch nicht aus dem Auge verloren werden, dass Videoaufzeichnungen in der heutigen Zeit an vielen Örtlichkeiten, wie beispielsweise Bahnhöfen und Einzelhandelsgeschäften, selbstverständlich sind und diese Maßnahmen im öffentlichen Raum vorrangig dem Schutz der Bevölkerung dienen sollen.