Lahrer Zeitungen, Badische Zeitung, Lahrer Zeitung, Lahrer Anzeiger

17.03.2020 - Speisegaststätten und Geschäfte bleiben bei Einhaltung der Regeln geöffnet Stadt wendet die Verordnung des Landes konsequent an

Die Stadt weist weiter darauf hin, dass Speisegaststätten und Geschäfte weiterhin nach der Landesverordnung geöffnet bleiben können.

Das Land Baden-Württemberg hat mit Verordnung vom 16. März verfügt, dass ab dem 17. März auch die Sporthallen geschlossen werden müssen. Das gilt ab sofort auch für alle Lahrer Sporthallen in der Stadt und den sieben Ortsteilen. Die Sportfreianlagen bleiben bis auf weiteres geöffnet. Die Stadt appelliert an alle Nutzer, sich verantwortungsvoll zu verhalten und insbesondere Menschenansammlungen auf diesen Plätzen zu vermeiden.

Die Stadt weist weiter darauf hin, dass Speisegaststätten und Geschäfte weiterhin nach der Landesverordnung geöffnet bleiben können. Die in der Verordnung genannten Vorschriften sind zu beachten. Danach muss in Speisegaststätten ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gästen eingehalten werden, außerdem haben die Speisegaststätten jederzeit darzustellen, wer in den letzten 30 Tagen dort Gast war. Es gelten keine besonderen Beschränkungen der Öffnungszeiten.

Aufgrund der aktuellen Lage werden auch alle Angebote der Kinder- und Jugendarbeit bis zum 19. April eingestellt. Spielplätze und die Außenanlagen des Schlachthofes können weiterhin genutzt werden. Auch dort gilt: Achten Sie nach Möglichkeit auf den Mindestabstand und größere Ansammlungen.

Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse tagt weiterhin täglich. Die Entwicklung ist sehr dynamisch, so dass alle Maßnahmen bis auf weiteres gelten.