06.11.2024 - Sukzessive Umstellung
Stadt setzt Tempo 30 auf der B 415 ab Mitte November um
Mitte November wird die Geschwindigkeit innerorts auf der B 415 in Lahr, Kuhbach und Reichenbach auf 30 Stundenkilometer angeordnet. Die notwendigen Anpassungsarbeiten beginnen ab Dienstag, 12. November 2024. Die Umstellung erfolgt in den darauffolgenden Tagen sukzessive.
Geplant ist die Geschwindigkeitsreduzierung ab dem Friedrich-Ebert-Platz in der Kernstadt bis zum Ortsausgang Reichenbach. Der außerorts liegende Abschnitt zwischen Kuhbach und Reichenbach ist davon nicht betroffen.
In einer öffentlichen Informationsveranstaltung im Juli wurde über die erforderliche Temporeduzierung aus Lärm- und Gesundheitsschutzgründen informiert. Grundlage dieser Entscheidung sind eine ausführliche verkehrs- und schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros Fichtner Water & Transportation aus Freiburg sowie ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Torsten Heilshorn von der Freiburger Sozietät Heilshorn Mock Edelbluth. Aus den Gutachten geht hervor, dass die Stadt kein Ermessen hat, da tags wie nachts Lärmwerte im gesundheitsgefährdenden Bereich vorliegen. Eine Anordnung von Tempo 30 ist demnach zwingend erforderlich, um die Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner zu mindern.
Für die Umsetzung der Anordnung ist es notwendig, die Ampelanlagen an den Kreuzungen auf die neu geltende Geschwindigkeit einzustellen. Das Straßenbauamt des Landratsamtes Ortenaukreis hat in den letzten Wochen die hierfür notwendigen Vorabstimmungen vorgenommen. Die Straßenmeisterei Lahr stellt außerdem die entsprechenden Schilder auf.
Die Geschwindigkeitsmessanlagen werden mit einem kurzen Zeitversatz angepasst, um den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern eine gewisse Einfindungsphase zu ermöglichen.
Die Stadt Lahr hat sich bewusst für eine Umsetzung im Anschluss an die Chrysanthema entschieden, um den Verkehr bei eventuellen Unstimmigkeiten und der Einfindung in die Neuregelung nicht zusätzlich zu strapazieren.
Bei Fragen zum Thema Verkehr steht die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Lahr unter der Tel. 07821 910 0318 gerne zur Verfügung.