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13.06.2024 - Stärkung des inneren Stadtrings und der Innenstadt Stadt Lahr weitet verkehrsberuhigten Geschäftsbereich aus

Mehr Tempo 20 in der Lahrer Innenstadt: Die Stadt Lahr verlängert den bestehenden verkehrsberuhigten Geschäftsbereich in der Schillerstraße und weitet ihn auf die Kreuzstraße zwischen Waldhorn- und Schillerstraße sowie auf die Metzgerstraße aus.

Die Schillerstraße erfüllt durch ihre Anbindung an zahlreiche Arztpraxen, Banken, Gastronomiebetriebe und weitere Einzelhandelsunternehmen eine besondere Verkehrsfunktion für alle Besucherinnen und Besucher der Innenstadt. Auch die unmittelbaren Anbindungen an die Fußgängerzone in der Metzgerstraße und in der Kreuzstraße erfüllen eine nahezu identische Funktion und sollen deshalb in den verkehrsberuhigten Geschäftsbereich aufgenommen werden. Somit gilt künftig für die Schillerstraße sowie die Metzgerstraße und Kreuzstraße außerhalb der Fußgängerzone Tempo 20. Der Beirat für Verkehrsangelegenheiten hat die Maßnahme im vergangenen Jahr mehrheitlich befürwortet.

Die Geschwindigkeitsreduzierung wird durch die Ergänzung zusätzlicher Verkehrszeichen umgesetzt. Die Beschilderung montiert der Bau- und Gartenbetrieb Lahr voraussichtlich am Mittwoch, 19. Juli 2024.

Wer Fragen rund um den Straßenverkehr in Lahr hat, kann sich gerne mit der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung telefonisch unter 07821/910-0318 in Verbindung setzen.