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14.04.2021 - Personen ab 60 Jahre sind jetzt impfberechtigt Stadt Lahr unterstützt beim Impftermin

Das Bürgerzentrum Treffpunkt Stadtmühle unterstützt auch weiterhin Seniorinnen und Senioren aus Lahr, die Hilfe bei der Vereinbarung eines Impftermins benötigen. 

Ab Montag, 19. April, sind auch Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, impfberechtigt. Für Personen ab 60 Jahre, die selbst keine Online-Impfterminvereinbarung vornehmen und auch keine familiäre Unterstützung bei der Online-Impfterminvereinbarung bekommen können, kümmern sich die Mitarbeiter der Stadtmühle darum, über die Website www.impfterminservice.de einen Termin zu vereinbaren. Allerdings besteht keine Wahlmöglichkeit beim Impfstoff und es kann, je nach Nachfrage, zu längeren Wartezeiten kommen.

Für Seniorinnen und Senioren ab 80 Jahren, die noch nicht geimpft sind, besteht die Möglichkeit, sich auf eine spezielle Liste setzen zu lassen. Impfdosen des Kreisimpfzentrums, die wegen nicht wahrgenommener Termine nicht verabreicht werden konnten, werden auf diesem Wege neu vergeben und zeitnah an die Personen verimpft, die auf dieser Liste registriert wurden. Die Terminvergabe erfolgt hier durch die Stadtmühle in enger Absprache mit dem Kreisimpfzentrum. 

Für Personen, die aufgrund einer Einschränkung ihrer Mobilität eine Begleitperson benötigen, aber niemanden im persönlichen Umfeld haben, der diese Begleitung wahrnehmen könnte, kann das Bürgerzentrum Treffpunkt Stadtmühle zudem einen Begleitdienst durch die Nachbarschaftshilfe Lahr vermitteln. Der Begleitdienst kostet 12,80 Euro pro Stunde. Die Kosten werden bei Personen, die eine Pflegestufe haben, von der Pflegekasse übernommen.

Impfberechtigte Personen können sich beim Bürgerzentrum Treffpunkt Stadtmühle von Dienstag bis Freitag, jeweils von 13.30 bis 17.30 Uhr unter Tel.: 07821 / 21787 melden.