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20.11.2024 - Bundestagswahl voraussichtlich am Sonntag, 23. Februar 2025 Stadt Lahr nimmt Anträge für Wahlwerbung entgegen

Die nächste Bundestagswahl wird voraussichtlich am Sonntag, 23. Februar 2025, stattfinden. Politische Parteien, die Wahlwerbung in Form von Informationsständen oder Plakatierungen und Großflächenbannern in Lahr betreiben möchten, können die entsprechenden Anträge ab sofort bei der Stadt Lahr einreichen.

Die Anträge sind bis spätestens Dienstag, 10. Dezember 2024, per E-Mail an jennifer.hergert@lahr.de oder per Post an „Ordnungsamt, Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung, z. Hd. Frau Hergert, Rathausplatz 4, 77933 Lahr” zu senden. Später eingehende Anträge können in das geplante rollierende System der Standortvergabe nicht aufgenommen werden. Die Standorte können dann nur noch nach Verfügbarkeit zugeteilt werden.

Der Antrag zur Beantragung von Wahlwerbung ist auf der Website der Stadt Lahr zu finden:

https://www.lahr.de/antrag-auf-erteilung-einer-sondernutzungserlaubnis-auf-oeffentlichen-flaechen.223872.htm