Lahrer Zeitungen, Badische Zeitung, Lahrer Zeitung, Lahrer Anzeiger

23.02.2023 - An Freitagen und Samstagen während der Sommerzeit – Antragstellung ab sofort möglich Stadt Lahr ermöglicht längere Außenbewirtungszeiten

Nach den positiven Erfahrungen in den vergangenen Jahren erhalten die Lahrer Gastronomiebetriebe auch in diesem Jahr während der Sommerzeit – Sonntag, 26. März, bis Sonntag, 29. Oktober 2023 – die Möglichkeit, an Freitagen und Samstagen bis 24 Uhr außen zu bewirten.

Es besteht die Möglichkeit für eine dauerhafte Beantragung, die jeweils die Sommerzeit genehmigt. Bei einer dauerhaften Zulassung muss ab dem kommenden Jahr kein neuer Antrag mehr gestellt werden. Hierfür ist ein entsprechender kurzer Antrag bei der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung notwendig. Dieser kann gerne auch per E-Mail an annika.schwoerer@lahr.de gerichtet werden.

Statt um 23 Uhr muss an Freitagen und Samstagen im Regelfall die Bewirtung im Außenbereich dann erst um 24 Uhr eingestellt werden, sofern die Prüfung im Einzelfall nicht ergibt, dass wichtige Gründe entgegenstehen – etwa, wenn ein Lärmgutachten besteht, das feste Außenbewirtungszeiten beinhaltet.

Die Stadtverwaltung appelliert an alle Gastronominnen und Gastronomen, dafür zu sorgen, dass die erweiterte Bewirtungszeit die Nachtruhe der umliegenden Anwohnerinnen und Anwohner nicht beeinträchtigt.