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12.11.2021 - Per Online-Formular zur Absonderungsbescheinigung Stadt Lahr bietet Service für positiv getestete Bürgerinnen und Bürger

Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lahr, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, sowie haushaltsangehörige Personen können über ein Online-Formular auf der städtischen Website eine Absonderungsbescheinigung beantragen.
  • Wer positiv auf das Coronavirus getestet wurde, ist gemäß der Corona-Verordnung Absonderung des Landes Baden-Württemberg verpflichtet, sich unverzüglich in Absonderung zu begeben. Diese beträgt in der Regel 14 Tage. Wer keine Symptome hat und geimpft ist, kann sich nach fünf Tagen per PCR-Test freitesten und dann die Absonderung beenden, wenn das Ergebnis negativ ist.
     
  • Ungeimpfte Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen müssen ebenfalls für zehn Tage in Absonderung. Diese kann ab dem fünften Tag der Absonderung mit einem negativen PCR-Test, ab dem siebten Tag der Absonderung mit einem negativen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden. Für Schülerinnen und Schüler sowie für regelmäßig getestete Kita-Kinder genügt schon ab dem fünften Tag ein Antigen-Schnelltest.
     
  • Die Stadt Lahr bittet alle Betroffenen, ihren positiven Test über die Corona-Warn-App zu melden und ihre persönlichen Kontakte selbstständig zu informieren, um die weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen. Die Gesundheitsämter in Baden-Württemberg konzentrieren sich auf größere Ausbruchssituationen sowie auf das Infektionsgeschehen in Risikogruppen, beispielsweise in Alten- und Pflegeheimen.
     
  • Das Ordnungsamt der Stadt Lahr stellt positiv getesteten Personen und haushaltsangehörigen Personen auf Verlangen eine Bescheinigung aus, aus der die Pflicht zur Absonderung sowie deren Zeitraum hervorgehen. Sie kann über ein Online-Formular auf der Website der Stadt beantragt werden und wird anschließend per Post zugestellt.

 

Ansonderungsbescheinigung

Hier geht es zur Beantragung der Absonderungsbescheinigung.