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29.05.2020 - Öffnung wird zum 15. Juni 2020 angestrebt Sporthallen und Terrassenbad bleiben geschlossen

Die Sporthallen der Stadtverwaltung bleiben noch bis zum Ablauf der derzeitig gültigen Corona-Verordnung geschlossen.

Dies gilt auch für die schulischen Einrichtungen. Die Corona-Verordnung gilt noch bis einschließlich 14. Juni 2020. Der Stadtverwaltung liegt für die Folgezeit noch keine neue Verordnung vor. Deshalb verbleibt es bis zum Ablauf des 14. Juni 2020 beim status quo. Die Sporthallen und auch die schulischen Einrichtungen bleiben für die Öffentlichkeit und damit auch für die Vereinsnutzung geschlossen. Ziel der Stadtverwaltung ist aber eine schnellstmögliche Öffnung und damit auch die Nutzungsmöglichkeit für  Vereine. Leider fehlen aber die entsprechenden Verordnungstexte der Landesregierung.

Dies gilt auch für die Öffnung des Terrassenbades. Die Stadtverwaltung bereitet derzeit die Öffnung des Schwimmerbeckens für den Vereinssport vor. Dies kann zum 08. Juni 2020 erfolgen. Eine Öffnung für die Allgemeinheit mit allen Becken soll nach Möglichkeit zum 15. Juni 2020 erfolgen. Auch hier fehlt es noch an den Verordnungen des Landes. Erst danach kann ein Hygienekonzept erstellt werden und Regelungen über Besucherzahlen getroffen werden.