Sperrmüll bei der Kleingartenanlage im Ernet, Altkleider im Bereich Bädleweg, leere Flaschen und Lebensmittelverpackungen unter Hochsitzen: In den vergangenen Wochen hat die Stadtverwaltung wieder vermehrt Fälle illegaler Entsorgungen im Lahrer Stadtgebiet verzeichnen müssen.
Den Sperrmüll musste der Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) ordnungsgemäß entsorgen – auf Kosten der Stadt und damit letztlich der Allgemeinheit. Das Abladen von Sperrmüll an Orten, die nicht für die Entsorgung vorgesehen sind, ist verboten und wird mit Bußgeldern geahndet. Bei der Abfallannahmestelle des Ortenaukreises in Sulz kann er jedoch kostenlos abgegeben werden. Die Deponie hat Montag bis Freitag von 8 bis 12:15 Uhr, Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag zudem von 13 bis 16:30 Uhr sowie Samstag von 8 bis 13 Uhr geöffnet. Zudem kann sich jeder Privathaushalt an den Sperrmülltagen von defekten oder nicht mehr gebrauchten sperrigen Gegenständen aus Wohnung, Haus und Keller befreien.
Auch die Altkleider musste der BGL auf städtische Kosten entsorgen. Das Ablagern von Textilien in Wäldern sowie auf öffentlichen Straßen und Plätzen wird als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet, ist jedoch leicht zu vermeiden. Denn gut erhaltene Kleidung lässt sich sinnvoll weiterverwenden: durch Abgabe in Altkleidercontainern gemeinnütziger Organisationen, auf dem Flohmarkt, direkt in Kleiderkammern oder in Sozialkaufhäusern. Alternativ besteht die Möglichkeit, Kleidung über Second-Hand-Plattformen zu verkaufen oder zu tauschen. Nicht mehr tragbare, stark verschmutzte oder beschädigte Kleidung gehört dagegen nicht in den Altkleidercontainer. Diese Stücke sollten am Wertstoffhof abgegeben oder – wenn möglich – zu Putzlappen oder anderen Zwecken weiterverarbeitet werden.
Jagdpächterinnen und Jagdpächter müssen in jüngster Zeit vermehrt leere Flaschen und Lebensmittelverpackungen, die im Wald und speziell unter Hochsitzen zurückgelassen werden, einsammeln und entsorgen. Der Müll gefährdet Pflanzen und Tiere im Wald und belastet Boden, Wasser und Luft. Die Stadt Lahr appelliert an alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher, die Gegenstände und Verpackungen, die sie in den Wald mitbringen, auch wieder mit nach Hause zu nehmen oder in den vorhandenen Abfalleimern richtig zu entsorgen.
Illegale Müllablagerungen können telefonisch unter 07821/9146-0 oder über das Formular zur Schadensmeldung auf der städtischen Website www.lahr.de direkt beim BGL gemeldet werden.
Sollten Bürgerinnen und Bürger Informationen zu Verursacherinnen und Verursachern illegaler Müllablagerungen geben können, so wenden sie sich bitte an das Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Lahr, E-Mail sicherheit.ordnung@lahr.de, Telefon 07821/910-3012, oder direkt an die Polizei.
Tipps zur richtigen Entsorgung von Müll gibt es unter www.lahr.de/abfall.
Gebrauchte und gut erhaltene Gegenstände, die sonst als Restmüll oder Sperrmüll entsorgt werden würden, können zudem im „Geschenkt!-Haus“ der Abfallannahmestelle Sulz kostenlos abgegeben werden. Dazu zählen Haushaltswaren, Dekorationsartikel, kleinere Garten- und Sportgeräte sowie Spielzeug. Ausgeschlossen von der Annahme sind Altkleider, Bücher, Elektrogeräte, sperrige Gegenstände, Altreifen und kaputte oder schmutzige Dinge.
Darüber hinaus veranstalten die Stadt Lahr und der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Ortenaukreises zweimal im Jahr einen Warentauschtag. Ziel ist es, wertvolle Ressourcen zu schonen und gleichzeitig die Möglichkeit zu bieten, nützliche Dinge zu tauschen oder zu verschenken, die für die Entsorgung viel zu schade sind.