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25.09.2020 - Seelbach und Lahr bilden Gemeinsamen Gutachterausschuss

Bürgermeister Schäfer und OB Ibert sitzen an einem Tisch nebeneinander, vor Ihnen liegt eine Unterschriftenmappe. Beide lächeln in die Kamera.
Bürgermeister Schäfer und Oberbürgermeister Markus Ibert unterzeichnen den Vertrag zum Gemeinsamen Gutachterausschuss
Quelle: Stadt Lahr
Lahrs Oberbürgermeister Markus Ibert und Seelbachs Bürgermeister Thomas Schäfer wollen künftig einen gemeinsamen Gutachterausschuss bilden. Damit haben Seelbach und Lahr auf die geänderten Anforderungen an die Gutachterausschüsse reagiert. Künftig sollen Kaufverträge aussagekräftiger ausgewertet und somit die gesetzlich vorgeschriebenen wertrelevanten Daten abgeleitet werden.

"Ich freue mich über den Zusammenschluss mit Seelbach und die künftige Zusammenarbeit im Gemeinsamen Gutachterausschuss", sagte Oberbürgermeister Markus Ibert anlässlich der Vertragsunterzeichnung. "Dieser ersten Unterzeichnung werden noch weitere folgen und wir werden künftig ein gemeinsames Gremium aus einer noch größeren Vielzahl an Experten mit unterschiedlichen Qualifikations- und Erfahrungsschwerpunkten zurückgreifen können."

Wenn Verkehrswerte von Grundstücken oder Gebäude ermittelt werden, ist in vielen Fällen der Gutachterausschuss gefragt. Laut Baugesetzbuch muss jede Gemeinde einen Gutachterausschuss einrichten. Dieser hat die Aufgaben Verkehrswerte von Grundstücken und Gebäuden zu ermitteln, sowie Verkehrswertgutachten zu erstellen, die Bodenrichtwerte in der Gemeinde fortzuschreiben und die Kaufpreissammlung auszuwerten und zu führen. Allerdings bleibt es bei den meisten Gemeinden in Baden-Württemberg weit unter den vom Land geforderten 1000 Kauffälle pro Jahr. Die Gutachterausschussverordnung bietet daher seit ihrer Novellierung im Jahr 2017 die Möglichkeit zum interkommunalen Zusammenschluss.

Die Stadt Lahr und die Gemeinden Seelbach, Friesenheim, Kippenheim, Schuttertal, Ettenheim, Rust, Mahlberg, Schwanau, Neuried, Kappel-Grafenhausen, Meißenheim und Ringsheim haben daher im vergangenen Jahr entsprechende Gemeinderatsbeschlüsse getroffen, um eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses treffen zu können.

Der Gemeinsame Gutachterausschuss Lahr mit Geschäftsstelle bei der Stadtverwaltung Lahr soll somit zukunftsfähig sein für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der einzelnen Kommunen. Mit dem angestrebten gesamten Zusammenschluss wird die geforderte Anzahl von Kauffällen weit übertroffen; etwa 1800 Kauffälle werden dann jährlich in der Geschäftsstelle erfasst und ausgewertet. Hierfür soll die Geschäftsstelle mit einer Personalausstattung von 4,8 Stellen eingerichtet werden. Um den wachsenden Raumbedarf decken zu können hat die Geschäftsstelle daher in den vergangenen Tagen ihr neues Büro im Nestler-Carrée in der Alte Bahnhofstraße 10/4 bezogen.


Die Unterzeichnung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Seelbach und Lahr ist somit der erste von noch weiteren Zusammenschlüssen, die in Abhängigkeit vom personellen Aufbau der Geschäftsstelle in der Zukunft geschlossen werden können.

"Unter Berücksichtigung der Anforderungen der umzusetzenden Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 war es uns wichtig, mit der Bodenrichtwertkarte eine rechtssichere Grundlage zu schaffen", so Bürgermeister Schäfer. Als weiterer Vorteil sieht Bürgermeister Schäfer die bessere Vergleichsmöglichkeit der Kaufpreise oder der Bodenrichtwerte zwischen Seelbach und Lahr. „Der Quervergleich wird uns gute Erkenntnisse bringen“.

Die konkrete Umsetzung sieht nun so aus, dass die Gemeinde Seelbach die ehrenamtlichen Gutachter vorschlägt, die dann vom Lahrer Gemeinderat in den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr bestellt werden. Die ehrenamtlichen Gutachter werden weiterhin ortsspezifisch eingesetzt. In die Verkehrswertgutachten fließen somit Sachverstand und Ortskenntnis aus allen Mitgliedsgemeinden ein.