Schutzgebiete

Gegenstand des Naturschutzes ist der Schutz und die Erhaltung der natürlichen Umwelt und der biologischen Vielfalt. Gegenstand der Landschaftspflege ist die Erhaltung und Pflege der Landschaft.

Um dem Rückgang der Artenvielfalt und dem Verlust von Lebensräumen entgegenzuwirken sowie die Entwicklung der Arten und deren Lebensräume zu befördern, können Flächen in unterschiedlichen Kategorien unter Schutz gestellt werden. Auf dem Gebiet der Stadt Lahr gibt es die folgenden Schutzgebiete.

Landschaftsschutzgebiete sind Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist, zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. In einem Landschaftsschutzgebiet sind Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen (§ 26 BNatSchG).

Auf dem Gebiet der Stadt Lahr gibt es vier Landschaftsschutzgebiete (Karte):

  • Geroldseck: Der beherrschende, weithin sichtbare Mittelpunkt des Gebirges zwischen Kinzig- und Schuttertal ist die Ruine Geroldseck auf einem prachtvollen Porphyr-Kegel. (Verordnung)
  • Litschental: Von Seelbach nach Nordwesten und Norden abzweigendes Seitental der Schwarzwald-Vorbergzone mit bäuerlicher Feldflur im Talgrund und zu beiden Seiten aufsteigende, ausgedehnte Hochwälder. (Verordnung)
  • Oberer Langenhard: Von Wald eingeschlossenes Wiesen- und Feldgelände mit zahlreichen Baumgruppen; Hochebene mit weiter Fernsicht; bevorzugtes Wanderziel der Lahrer Bevölkerung. (Verordnung)
  • Schutterlindenberg: Lößvorberghügel (Verordnung)

Flora-Fauna-Habitat-Gebiete sind Gebiete, die die Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen sichern sollen (Richtlinie 92/43/EWG).

Auf dem Gebiet der Stadt Lahr gibt es zwei FFH-Gebiete (Karte):

  • Schwarzwald-Westrand von Herbolzheim bis Hohberg: Ausgedehnte naturnahe Laubmischwälder am westl. Schwarzwaldrand, teilweise mit großflächigen Wiesentälern bzw. Wiesen-/Weidekomplexen. In der Vorbergzone Vegetationskomplexe aus Gebüschen trockenwarmer Standorte, Halbtrockenrasen, sonstigem Grünland u.a. (Verordnung)
  • Untere Schutter und Unditz: Ausgedehnte Wälder in Flussniederung, ausgedehnte Wiesengebiete, z.T. mit Streuwiesen sowie Fluss- und Bachläufe. Kleinräumiges Biotopmosaik auf ehemaligen militärischen Übungsplatz mit ungedüngtem Grünland, Feldgehölzen, Streuobstbeständen, Lössanrissen u.a. (Verordnung)

Gebiete können zum Naturpark erklärt werden, wenn wesentliche Teile Naturschutzgebiete oder Landschaftsschutzgebiete sind (§ 29 NatSchG).

Ein Teil des Gebietes der Stadt Lahr liegt im Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord. Der Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord umfasst die Landkreise Calw, Freudenstadt, Karlsruhe, Rastatt, Rottweil, den Enzkreis und den Ortenaukreis sowie die Stadtkreise Baden-Baden und Pforzheim. Der Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord ist der größte Naturpark Baden-Württembergs. Seine größte Nord-Süd-Ausdehnung beträgt 90 km und seine größte Breite 65 km. Der Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord zeichnet sich durch die einzigartige Schönheit und Vielfalt der Landschaft aus: Tief eingekerbte Täler, Felsen, rauschende Bäche, Tiere in der Landschaft, auf Wiesen und Weiden formen den Schwarzwald. (Verordnung, Karte)

Wald kann zum Waldschutzgebiet (Bannwald oder Schonwald) erklärt werden, wenn es zur Sicherung der ungestörten natürlichen Entwicklung einer Waldgesellschaft mit ihren Tier- und Pflanzenarten oder zur Erhaltung oder Erneuerung einer bestimmten Waldgesellschaft mit ihren Tier- und Pflanzenarten oder eines bestimmten Bestandsaufbaus geboten erscheint, forstliche Maßnahmen zu unterlassen oder durchzuführen. Bannwald ist ein sich selbst überlassenes Waldreservat. Pflegemaßnahmen sind nicht erlaubt; anfallendes Holz darf nicht entnommen werden. Die Forstbehörde kann Bekämpfungsmaßnahmen zulassen oder anordnen, wenn Forstschädlinge oder Naturereignisse angrenzende Wälder erheblich gefährden. Die Anlage von Fußwegen ist zulässig (§ 32 LWaldG).

Auf dem Gebiet der Stadt Lahr gibt es den Bannwald Burghard. (Verordnung, Karte)

Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar können zum Naturdenkmal erklärt werden, wenn deren Schutz und Erhaltung zur Sicherung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten erforderlich ist (§ 30 NatSchG).

Auf dem Gebiet der Stadt Lahr gibt es 42 Naturdenkmale. (Verordnung, Liste, Karte)

Besonders wertvolle und gefährdete Lebensräume genießen unmittelbaren gesetzlichen Schutz. Dazu gehören Streuwiesen, Kleinseggenriede und Land-Schilfröhrichte, naturnahe Uferbereiche und naturnahe Bereiche der Flachwasserzone des Bodensees sowie Altarme fließender Gewässer einschließlich der Ufervegetation, Staudensäume trockenwarmer Standorte, offene Felsbildungen außerhalb der alpinen Stufe, Höhlen, Stollen und Dolinen sowie Feldhecken, Feldgehölze, Hohlwege, Trockenmauern und Steinriegel, jeweils in der freien Landschaft. Zulässig sind Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung notwendig sind. Verboten sind Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung der gesetzlich geschützten Biotope führen können (§ 30 BNatSchG und § 33 NatSchG).

Auf dem Gebiet der Stadt Lahr gibt es eine größere Anzahl von geschützten Biotopen in der freien Landschaft. (Karte)

Das Nationale Naturerbe sind Eigentumsflächen des Naturschutzes, auf denen der Schutz von Arten und Lebensräumen dauerhaft Vorrang hat.

Auf dem Gebiet der Stadt Lahr gibt es das Nationale Naturerbe Langenhard (überwiegend Flächen des Landschaftsschutzgebietes „Oberer Langenhard), welches von ausgedehnten Weiden und großflächigen Sukzessionswäldern geprägt. Ein Charakteristikum als Relikt der militärischen Nutzung sind flache Geländemulden, die insbesondere im Frühjahr unter Wasser stehen und Amphibien als Laichhabitat  dienen. Auch Buchenhallenwälder sowie Waldränder mit tiefastigen Stieleichen zeichnen das Landschaftsbild auf dem Langenhard aus.