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05.05.2022 - Stadtverwaltung legt Vorschlag für einheitliche Satzung vor Schulhöfe als Teil des öffentlichen Raums

Die städtischen Schulhöfe in Lahr sollen künftig als öffentliche Plätze allen Bürgerinnen und Bürgern – insbesondere Familien, Kinder und Jugendlichen – als Aufenthaltsflächen zur Verfügung stehen, wann immer dies möglich ist. Hierfür hat die Stadtverwaltung eine einheitliche Satzung erarbeitet, die dem Gemeinderat in seiner Sitzung am Montag, 16. Mai 2022, zur Entscheidung vorgelegt wird.

„Schulhöfe sind auch für Nutzungen außerhalb des schulischen Kontexts attraktiv – insbesondere für Kinder und Jugendliche, die spielen oder Sport treiben möchten. Unser Ziel ist es, das Potenzial dieser Orte zu nutzen, sie noch stärker als bisher zu beleben und zugleich für einheitliche, transparente und rechtssichere Regeln zu sorgen“, sagt Senja Töpfer, Leiterin des Amts für Soziales, Schulen und Sport der Stadt Lahr.

Viele Lahrer Schulen in städtischer Trägerschaft haben die Öffnung ihrer Schulhöfe für die Bürgerinnen und Bürger bereits vollzogen. Eine einheitliche Satzung soll nun die Nutzungszeiten, das Hausrecht der Schule und die erlaubten Nutzungsarten für alle gleichermaßen regeln. Berücksichtigt werden darin die schutzwürdigen Belange der Schule, der Anwohnenden und der Stadt. Es wird insbesondere klargestellt, dass die Schulhöfe primär dem Schulbetrieb dienen. Schulische Nutzungen sollen daher stets Vorrang haben. Außerhalb des Schulbetriebs jedoch sollen die Schulhöfe auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen – an Schultagen jeweils von 16 bis 22 Uhr, an Wochenenden und in Ferienzeiten täglich von 8 bis 22 Uhr.

Die Benutzungsregeln zielen vor allem darauf ab, Lärmbelästigungen und Verschmutzungen zu vermeiden. Untersagt werden sollen laut Satzungsentwurf unter anderem das Mitführen und Konsumieren alkoholischer Getränke außerhalb genehmigter Veranstaltungen, das Ballspielen außerhalb von hierfür ausgewiesen Flächen, das Wegwerfen von Abfällen, das Mitführen von Hunden, das Befahren mit Kraftfahrzeugen oder motorisierten Zweirädern ohne Genehmigung sowie die Nutzung von Lautsprechern oder anderen Geräten zur Lauterzeugung in einem Maße, dass Dritte gestört werden.

Die Stadtverwaltung hat die Satzung zunächst im Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport sowie in den Ortschaftsräten vorgestellt und die dort eingebrachten Anregungen aufgegriffen. Sofern der Gemeinderat zustimmt, soll sie zeitnah in Kraft treten. Auf der Grundlage der Satzung ist zudem vorgesehen, dass die Stadt die Beschilderung an den städtischen Schulhöfen erneuert und vereinheitlicht. Auf diese Weise sollen die Regeln für alle ersichtlich und von den Schulen, dem Kommunalen Ordnungsdienst der Stadt und der Polizei einfacher durchzusetzen sein.

Die Wirksamkeit der Satzung soll zunächst für ein Jahr erprobt werden. Anschließend wird die Stadtverwaltung in Abstimmung mit den Schulleitungen prüfen, ob Nachbesserungen erforderlich sind.