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02.02.2023 - Kommunaler Ordnungsdienst der Stadt Lahr legt Monatsbilanz vor Schrittgeschwindigkeit gilt auch für Radfahrende

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Lahr hat sich im Januar 2023 unter anderem dem Thema Radkontrollen gewidmet.

Im verkehrsberuhigten Bereich haben sich auch Radfahrende an die Schrittgeschwindigkeit zu halten. Da jedoch die Zahl der Verstöße zunimmt, hat der KOD am Urteilsplatz Radkontrollen durchgeführt. Die Bediensteten nahmen die Personalien der Radfahrenden auf, die zuvor von der stationären Messanlage erfasst worden waren. Hierbei wurde unter anderem ein Radfahrer angehalten, der schon insgesamt 19 Mal gemessen worden war, wofür die Bußgeldstelle nun nachträglich Verfahren einleiten kann. Darüber hinaus hatte eine Schulwegkontrolle zum Ergebnis, dass elf Schülerinnen und Schüler ohne Licht am Fahrrad unterwegs waren.

Im Gaststättenbereich wurde ein Verstoß festgestellt, weil der Betreiber ohne gaststättenrechtliche Erlaubnis Alkohol ausgeschenkt hat. Auch eine Gaststätte, die kein Raucherlokal ist, aber die Gäste rauchen ließ, wurde zur Anzeige gebracht.

Wegen weggeworfener Kleinabfälle wie beispielsweise Zigarettenkippen stellten die Bediensteten des KOD im Januar insgesamt neun Verstöße fest. Gegen die Betroffenen wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Am Fasnachtsumzug in Lahr zeigte der KOD ebenfalls Präsenz und führte unter anderem Jugendschutzkontrollen durch. Fahrzeuge, die im absoluten Halteverbot parkten und so den Umzug gestört hätten, wurden abgeschleppt.