17.10.2025 - Kommunaler Ordnungsdienst zieht Quartalsbilanz
Schattenseiten des Sommers
Mit verstärkten Kontrollen war der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Lahr im dritten Quartal 2025 im gesamten Stadtgebiet im Einsatz. Der Fokus lag auf der Überwachung der Parkregeln am Terrassenbad und am Waldmattensee, Kontrolle des ruhenden Verkehrs, Überwachung im Zusammenhang mit E-Scootern sowie auf Maßnahmen zur Lärmprävention und Verkehrssicherheit.
Terrassenbad und Waldmattensee
Am Terrassenbad sowie am Waldmattensee musste der KOD im Sommer mehrere Fahrzeuge abschleppen, weil Schwerbehindertenparkplätze von unberechtigten Personen belegt oder Halteverbote zugeparkt waren. Am Waldmattensee gab es zudem mehrere Anzeigen wegen unrechtmäßigem Mitführen von Glasflaschen sowie wegen des Rauchens von Shishas.
Kontrolle von Durchfahrtsverboten
Auf den nur für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr freigegebenen Wegen in Kippenheimweiler und der Einsteinallee sowie am Schutterlindenberg und am Gänsberg kontrollierte der KOD das Befahren der Wirtschaftswege.
Es wurden mehrere schriftliche Verwarnungen wegen unerlaubten Befahrens der Wege erteilt.
E- Scooter
Es wurden 51 Verstöße im Zusammenhang mit E-Scootern festgestellt. 32 Verstöße wegen Befahren der Fußgängerzone, zehn Verfahren, in denen eine weitere Person befördert wurde, sieben Elektrokleinfahrzeuge hatten nicht den geforderten Versicherungsschutz und in zwei Fällen wurde die unerlaubte Handynutzung bemängelt.
Bädleweg
Am Bädleweg wurde kontrolliert, da es hier vor allem in den Sommermonaten zu Lärmbelästigungen kommt. Die Personengruppen werden im Falle einer festgestellten Störung aufgefordert, den Bereich zu verlassen.
Fahrzeuge ohne Zulassung und nicht betriebsbereite Fahrzeuge
Bei weiteren Kontrollfahrten wurden 39 Fahrzeuge, die auf öffentlich gewidmeten Flächen abgestellt wurden und nicht zugelassen oder betriebsbereit waren, durch den KOD verwarnt und bei nicht fristgemäßem Entfernen abgeschleppt.
Ruhender Verkehr
Im ruhenden Verkehr musste der KOD 2443 Falschparker wegen Parkens auf dem Gehweg, in absoluten Halteverboten oder ohne Parkticket verwarnen.