Lahrer Zeitungen, Badische Zeitung, Lahrer Zeitung, Lahrer Anzeiger

21.02.2020 - Sperrmüll entsorgen Richtig sperrmüllen! Die Stadtverwaltung erklärt wie es geht

An den Sperrmülltagen kann sich jeder Privathaushalt von defekten oder nicht mehr gebrauchten sperrigen Gegenständen aus Wohnung, Haus und Keller befreien. Nicht alles was im Haushalt vorhanden ist, gehört jedoch zum Sperrmüll, zum Beispiel gehören Elektroschrott und Problemstoffe wie Farben und Lacke nicht dazu. Auch Abfälle aus Gebäuderenovierungen sind kein Sperrmüll.

Im Zweifelsfall geben der Abfallkalender und der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Auskunft darüber.

 

Sperrmüll ist jeweils am Tag vorher und am Abholtag bis spätestens sechs Uhr am Rand des Gehwegs abzustellen. Wenn es keinen Gehweg gibt, dann am äußersten Straßenrand, jeweils so, dass Fahrzeuge und Fußgänger nicht behindert oder gefährdet werden. Der Sperrmüll muss handlich bereitgestellt werden, Einzelstücke dürfen ein Gewicht von 50 Kilogramm und eine Breite von 1,50 Meter nicht überschreiten.

 

Nach der Abholung ist es dort, wo der Sperrmüll bereitgestellt wurde, häufig verschmutzt oder es stehen noch Gegenstände am Straßenrand, die nicht zum Sperrmüll gehören und deshalb nicht mitgenommen wurden. Es liegt in der Verantwortung der jeweilige Straßenanlieger, also der Eigentümer, Mieter oder Pächter, aufzuräumen und sauber zu machen. Die stehengebliebenen Gegenstände müssen entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden, zum Beispiel bei der Abfallannahmestelle Lahr-Sulz. Der Gehweg muss von Kleinteilen und anderen Verschmutzungen gereinigt werden. Der dabei anfallende Kehricht gehört in die Restmülltonne, er darf weder zum Nachbarn noch an den Straßenrand gekehrt werden.

 

Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig nicht an diese Regelungen hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die von der Stadt Lahr geahndet werden kann.

 

Die Abfuhrtermine findet man auf www.lahr.de im Bereich Bauen und Umwelt oder auf der Website der Abfallwirtschaft Ortenaukreis.