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27.08.2021 - Bei der Bundestagswahl wird ein Briefwahlbezirk in Lahr ausgewertet Repräsentative Wahlstatistik

Bei der Bundestagswahl am Sonntag, 26. September 2021, werden in Lahr im Briefwahlbezirk 3 für wahlstatistische Auszählungen Stimmzettel gezählt und ausgewertet.

Die rechtlichen Grundlagen für die repräsentative Wahlstatistik sind im Wahlstatistikgesetz geregelt. Die Auswahl der Stichprobenwahlbezirke und der Stichprobenbriefwahlbezirke erfolgte durch den Bundeswahlleiter im Einvernehmen mit den Landeswahlleitungen und den Statistischen Landesämtern.

Die Briefwählerinnen und Briefwähler des Bezirks 3 werden bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen darüber informiert, dass sie dem repräsentativen Bezirk angehören. Die Stimmzettel für diesen Briefwahlbezirk werden im oberen Bereich zusätzlich mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe versehen. Weitere personenbezogene Daten werden nicht verwendet. Beim Verwenden dieser Stimmzettel bleibt das Wahlgeheimnis gewahrt. Nur die per Briefwahl abgegebenen Stimmen werden statistisch ausgewertet.

Mit der repräsentativen Wahlstatistik lässt sich das Wahlverhalten analysieren. Sie gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Informationen, in welchem Umfang sich die Wahlberechtigten nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen an der Wahl beteiligen und wie die Wählerinnen und Wähler gestimmt haben. Die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik werden später vom Statistischen Bundesamt und den Statistischen Landesämtern veröffentlicht. Zum Schutz des Wahlgeheimnisses dürfen dabei keine Ergebnisse für einzelne Stichprobenwahlbezirke beziehungsweise Stichprobenbriefwahlbezirke publiziert werden.