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19.04.2020 - Entscheidung über Öffnung der Mediathek erfolgt spätestens zum 27. April 2020 Regeln zur Lockerung der Corona-Verordnung

Zum 20. April wird die Corona-Landesverordnung gelockert.

Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von weniger als 800 qm können wieder mit Einschränkungen öffnen. So ist beispielsweise sicherzustellen, dass pro Person im Ladengeschäft eine Fläche von 20 qm zur Verfügung steht. Warteschlagen, mit Abstandsflächen von jeweils 1,5 Metern, sind vor den Ladengeschäften abzubilden.

Die Stadtverwaltung appelliert daher an alle, auch weiterhin vernünftig mit der Lockerung umzugehen. Nur so können der erzielte Rückgang der Infektionszahlen und damit die Entlastung des Gesundheitssystems weiterhin sichergestellt werden. Deshalb sollten auch weiterhin die Innenstädte für erforderliche Einkäufe aufgesucht werden, das Kontaktverbot und insbesondere auch der beschränkte Aufenthalt auf öffentlichen Plätzen gelten weiterhin. Sowohl Polizei als auch kommunaler Ordnungsdienst werden weiterhin kontrollieren und sanktionieren.

Die Mediathek Lahr bleibt zumindest noch eine Woche geschlossen. Deshalb bietet die Mediathek einen Abholservice an. Die Leser können fünf Medienwünsche pro Mediatheksausweis zusammenzustellen, die zu einer vereinbarten Zeit an der Vordertür (Windfang) des Eingangs zur Kaiserstraße abgeholt werden können.

Es ist nur möglich, in der Mediathek verfügbare Medien zu bestellen. Deshalb sollte jede interessierte Person im Katalog der Mediathek über die Schnelleinstiegsbox „Mediathek“ auf der Website der Stadt Lahr, www.lahr.de, vorher prüfen, ob die gewünschten Medien auch tatsächlich vorhanden sind. Diese Medien können direkt im Katalog reserviert werden oder auch per E-Mail: mediathek@lahr.de.

Wenn möglich sollte eine Telefonnummer angegeben werden, damit der Abholtermin vereinbart werden kann. Die Abholung kann zwei Tage nach Bestellung erfolgen.

Für diesen Service ist ein gültiger Mediatheksausweis notwendig. Dieser Service kann pro Woche und Ausweis jeweils einmal in Anspruch genommen werden.