Lahrer Zeitungen, Badische Zeitung, Lahrer Zeitung, Lahrer Anzeiger

19.03.2020 - Weitere Berufsgruppen mit Systemrelevanz aufgenommen Rechtsverordnung des Landes erweitert Anspruch auf Notfallbetreuung

In der Rechtsverordnung des Landes wurden zusätzlich systemrelevante Berufsgruppen aufgenommen. Die Stadt Lahr kann für diese Berufsgruppen Notfallbetreuungsplätze für Kinder anbieten.

 Anspruch auf einen Notfallplatz haben Familien, die keine Kinderbetreuung durch das private Umfeld sicherstellen können und wenn beide Elternteile systemrelevanten Berufsgruppen angehören sowie mindestens ein Elternteil in Lahr berufstätig ist. Neue systemrelevante Berufsgruppen sind Rundfunk und Presse, Beschäftigte der Betreiber bzw. Unternehmen für den ÖPNV und den Schienenpersonenverkehr sowie Beschäftigte der lokalen Busunternehmen, sofern sie im Linienverkehr eingesetzt werden, das Personal der Straßenmeistereien und Straßenbetriebe und Bestatter. Diese Personengruppen können sich gerne wegen einem Betreuungsplatzes an die Telefonnummern, Tel. 07821 / 910 – 5030 und 910 – 5056 montags bis freitags zwischen 10 und 12 Uhr wenden.

Oberbürgermeister Markus Ibert fordert die Bevölkerung erneut auf, die Einschränkungen einzuhalten. Die Kinderspielplätze können aus organisatorischen Gründen nicht eingezäunt werden, die Anordnung der Sperrung wurde aber an allen Spielplätzen angebracht. Die Sperrung ist unbedingt zu beachten. Die Stadt wird Kontrollen durchführen.

Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse tagt weiterhin täglich unter der Leitung von Oberbürgermeister Markus Ibert. Die Entwicklung ist sehr dynamisch, so dass alle Maßnahmen bis auf weiteres gelten.