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15.09.2017 - Plakatierung: Umsetzung der Polizeiverordnung

Plakatierungen an städtebaulich bedeutsamen Straßen sind künftig auch auf Privatgrundstücken unzulässig.

Die Polizeiverordnung der Stadt Lahr beinhaltet schon seit langem eine Vorgabe, die in der Praxis bislang nicht durchgesetzt wurde. Demnach benötigen Plakate oder Werbebanner, die auf privaten Grundstücken angebracht sind, vom öffentlichen Verkehrsraum aber eingesehen werden können, eine Erlaubnis. Diese Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Plakatierung keine städtebaulichen Belange entgegenstehen.

In der Vergangenheit war eine Häufung solcher Plakatierungen zu erkennen. In Abstimmung zwischen dem Stadtplanungsamt und der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung wurden deshalb Bereiche definiert, in denen aufgrund der städtebaulichen Bedeutung keine entsprechenden Genehmigungen erteilt werden können.

Hierzu zählen zunächst nur die Ortsdurchfahrten der Bundestraßen B3 und B415. Die Grundstückseigentümer, die in diesen Bereichen privat plakatiert haben, werden in den kommenden Wochen von der Stadtverwaltung angeschrieben und um die Entfernung der Plakate gebeten.