Personalrat
Anschrift
Der Personalrat nimmt innerhalb der Stadtverwaltung Lahr die Interessen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahr. Er vertritt die Bediensteten gegenüber dem Oberbürgermeister. Zu den wichtigsten Aufgaben zählen:
- Maßnahmen, die den innerdienstlichen sozialen oder persönlichen Belangen der Beschäftigten dienen zu beantragen. Hierbei besitzt der Personalrat ein Initiativrecht.
- Die Einhaltung der zu Gunsten der Beschäftigen geltenden Gesetze, Tarifverträge und Vorschriften zu überwachen.
- Anregungen und Beschwerden entgegen zu nehmen und, sofern sie berechtigt sind, auf ihre Erledigung hin zu wirken.
Welche Maßnahmen des Dienstherrn der Mitbestimmung, Mitwirkung oder Anhörung des Personalrats unterliegen regelt das Landespersonalvertretungsgesetz. Für den Personalrat und den Dienstherrn gilt gleichermaßen der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Sitzungen des Personalrats finden in der Regel alle drei Wochen statt. Einladungen erhalten auch die Jugend- und Auszubildendenvertretung, Schwerbehindertenvertretung sowie die Beauftragte für Chancengleichheit.